Immerhin gebe es bereits einige Unternehmen in Deutschland, die das Konzept Humankapital zumindest intern umsetzen, sich also um Mitarbeiterzufriedenheit bemühen und diese auch ermitteln. Schütte nennt hier vor allem BMW, Metro, Henkel und Lufthansa. Bei der Einbeziehung des Humankapitals in die externe Berichterstattung sehe es allerdings "dünn" aus, so Schütte weiter.
Zwar führten viele Firmen wie auch die Lufthansa Zahlen zum Personalbereich in ihrer Bilanz auf, diese seien jedoch nicht besonders aussagekräftig: "Das sind dann hauptsächlich Zahlen zur Mitarbeiterzahl und zur Fluktuation, aber welche tiefer gehenden Informationen kann man daraus schon ablesen?" Zudem schmückten sich zahlreiche Unternehmen in ihren begleitenden Texten zur Bilanz gerne mit Sätzen wie "Die Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource", dies habe häufig aber nur "Marketing-Charakter". Spreche man die Personalverantwortlichen dann auf die weichen Human-Resource-Aspekte an, komme oft die Antwort: "Wir haben sowieso schon so viel mit harten Fakten zu tun, da bürden wir uns nicht freiwillig noch die Aufgabe auf, in sensiblere Bereiche vorzustoßen."
Schütte kritisiert zudem, dass Unternehmen, die sich mit Zielen und Ergebnissen der Personalarbeit auseinander setzten, diese oft nicht klar formulierten: "So kann der Faktor Humankapital nicht kontinuierlich von Jahr zu Jahr gemessen und verglichen werden."
Bilanzgesetz soll geändert werden
Inzwischen gehen allerdings auch von der Politik Impulse aus, in Bilanzen nicht nur Materielles aufzuführen. Der Gesetzgeber plant, Paragraf 315 des Handelsgesetzbuchs (HGB), der sich mit dem Konzernlagebericht beschäftigt, dementsprechend zu ändern. So heißt es in dem im April 2004 vom Bundesjustizministerium vorgestellten Entwurf eines Bilanzrechtsreformgesetzes zu besagtem Paragrafen, Satz 3, dass in die Analyse des Geschäftsverlaufs die für die Geschäftstätigkeit "bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren" einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern seien. Und: "Satz 3 gilt entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind."