Internet-Sicherheit/Politiker im Kampf gegen Kriminalität im Internet

Harte Gesetze sind verfassungswidrig und weiche Maßnahmen wirkungslos

10.11.1998
Die harte Linie im Kampf gegen Kriminalität via oder im Internet scheint derzeit gescheitert zu sein - in Deutschland an einer Wahl, in den USA am Einspruch des obersten Gerichts. Johannes Kelch* beschreibt den Stand der Diskussion.

In George Orwells Vision vom totalitären Staat sind Plakate mit dem Konterfei eines Diktators und der Botschaft "Big brother is watching you" allgegenwärtig. Auch in den Wohnungen werden die Menschen überwacht. Der in allen Räumen installierte "Televisor" läßt sich nicht abschalten. Er strahlt rund um die Uhr die Botschaften des Wahrheitsministeriums aus und belauscht gleichzeitig sämtliche Geräusche und Gespräche der Bürger Soweit Orwells Roman "1984".

Wer im Jahr 1998 einen Computer mit Internet-Anschluß sein eigen nennt, hat auch einen Apparat, der mit einer höheren Instanz in Verbindung steht. Zwar gibt es heute kein Wahrheitsministerium. Aber in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Dienststellen, die den Inhalt von Internet-Seiten überprüfen sollen, ihre Arbeit aufgenommen.

Im Bayerischen Landeskriminalamt und im Münchner Polizeipräsidium, im Berner Bundesamt für Polizeiwesen und in der Interpol-Abteilung des Wiener Innenministeriums gehen Kriminalbeamte als "Cybercops" im Internet auf Streife. Bei ihren "verdachtsunabhängigen Recherchen" lesen sie Homepages und Mitteilungen in Foren, um Pädophilen und Extremisten auf die Spur zu kommen. Sie werten auch die Hinweise von Internet-Surfern aus, die verdächtige Entdeckungen melden.

Fahndungserfolge der Polizei sind unbestreitbar. Wer es jedoch ernsthaft darauf anlegt, das Internet für kriminelle Taten zu nutzen, findet Schlupflöcher in anderen Ländern und kann technische Möglichkeiten nutzen, um sich polizeilichen Nachstellungen zu entziehen.

Wer etwa rassistische Inhalte verbreiten will, wählt für die Aufstellung des Servers ein Land, in dem dies nicht verboten ist, beispielsweise die USA. Und wer sich mit Komplizen zu Straftaten verabreden möchte, mißbraucht die Kryptografie oder die Steganografie (das Verstecken von Informationen in digitalen Bildern).

Schon erschallt der Ruf nach schärferen Gesetzen zur Kontrolle des Internet. Deutschland hat in der abgelaufenen Legislaturperiode diesbezüglich sogar eine Vorreiterrolle übernommen. Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther wollte mit gesetzlichen Regelungen verhindern, daß Verschlüsselungstechniken für die Übermittlung krimineller Inhalte mißbraucht werden.

Ursprünglich machte sich Kanther dafür stark, daß nur solche Verschlüsselungsverfahren legal eingesetzt werden dürfen, zu denen staatliche Überwachungsstellen einen "Nachschlüssel" besitzen. Aus welchen Gründen wurde diese Idee nicht umgesetzt?

Rüdiger Dierstein, Sprecher des Arbeitskreises IT-Sicherheit bei der Deutschen Gesellschaft für Informatik (GI), hält Kanthers Vorschlag für "so undurchdacht wie irgend möglich". Der Staat müsse sich bei der Umsetzung des Grundgesetzparagraphen 10 nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um die freie Kommunika- tion der Bürger kümmern.

Man brauche die Kryptografie wie einen "Briefumschlag" und als "Legitimationswerkzeug" anstelle der Unterschrift, vor allem beim E-Commerce. Kanthers Vorschlag sei "einseitig", eine juristische Lösung, die der Sicherheit und der freien Kommunika- tion Rechnung trage, gebe es nirgendwo, so Dierstein.

Kurt Schelter, bisher als Staatssekretär im Bundesinnenministerium rechte Hand von Kanther, befürwortet eine gesetzliche Bestimmung, wonach die Internet-Provider verpflichtet sind, die für eine Strafverfolgung unerläßlichen Daten länger als bisher zu speichern und den Behörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Für die zweifelsfreie "Rückverfolgung" krimineller Täter sei eine Aufbewahrungsfrist von drei bis vier Monaten erforderlich, so Schelter.

Nach einer weiteren Idee von Schelter wird dem anonymen Zugang zum Internet durch eine gesetzliche Regelung ein Riegel vorgeschoben. Demnach müßten Provider die Echtheit der Personalien eines Kunden prüfen, bevor sie ihm Zugang zum Internet gewähren.

Eine Idee zur Verfolgung von Straftätern hat auch der CSU-Landtagsabgeordnete Manfred Hölzl. Der Fürstenfeldbrucker schlug vor, die Möglichkeiten der Strafprozeßordnung in Sachen Telefonüberwachung auf Online-Untersuchungen auszuweiten. Auf Nachfrage räumte Hölzl allerdings ein, seine Idee sei "juristisch noch nicht ausreichend verifiziert".

Während die deutschen Politiker ihren Worten keine Taten folgen ließen, haben die USA Gesetze erlassen oder verschärft, um Kriminellen, die im Internet agieren, das Handwerk zu legen. Die durchgreifendste Bestimmung hatte jedoch keinen Bestand. Im Juni 1997 brachte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten den "Communications Decency Act" zu Fall, wonach es strafbar wäre, "anstößige Inhalte" im Netz zu verbreiten. Das Argument: Dies beeinträchtigt das verfassungsmäßig geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Wenig später kündigte Bill Clinton eine sanfte Strategie an, das Internet "familienfreundlich" zu machen. Filter-, Bewertungssysteme und Sensibilisierungsmaßnahmen sollen Eltern und Lehrern helfen, Kindern den Zugang zu ungeeignetem Material zu verwehren.

Sonstige US-Initiativen ändern nur wenig am Status quo: Eine von Clinton in Kraft gesetzte Gesetzesänderung zur Verletzung von Copyrights präzisiert, daß Strafe nicht mehr "kommerziellen Gewinn", sondern lediglich "die Erwartung, irgendeinen Wert zu erhalten" voraussetzt. Damit ist es möglich, Personen zu belangen, die urheberrechtlich geschützte Dokumente unentgeltlich im Internet anbieten. Eine ähnliche Initiative soll nun die Verbreitung von "kiddie porn" auch dann unter Strafe stellen, wenn sie nicht kommerziellen Zwecken dient.

Die sanfte Welle im Umgang mit Internet-Kriminalität ist bereits nach Europa übergeschwappt. Hier stößt der Regelungswille deutscher Politiker nicht überall auf Gegenliebe. Beispiel Frankreich: Der Minister für Post und Telekommunikation, Franìois Fillon, setzt auf die Selbstkontrolle der Internet-Gemeinde. Der Minister beauftragte Antoine Beaussant, den Vorsitzenden einer Vereinigung von Online-Dienst-Herausgebern, eine Charta für die Selbstregulierung der Internet-Akteure auszuarbeiten.

Das Papier liegt im Entwurf vor. Es hebt die Freiheitsrechte des Menschen hervor und unterstreicht die Meinung, daß neue Gesetze entbehrlich seien. In wohlgesetzten Worten beschreibt der Vorschlag die Selbstkontrolle der Internet-Akteure durch ein privates Gremium, einen Internet-Rat, dessen Aufgaben in der Information, Vorbeugung und Regulierung liegen sollen.

Mehr Repression - die bayerische Art?

Auf europäischer Ebene haben die Bemühungen im Kampf gegen die Internet-Kriminalität zu einem 25 Millionen Ecu schweren "Aktionsplan" geführt, der Bill Clintons Initiative ähnelt. Das Papier der EU-Kommission wurde im September vom Europäischen Rat in erster Lesung verabschiedet.

Geplant ist der Aufbau eines Hotline-Netzes, das Meldungen von Internet-Surfern auswertet. Gefördert wird die Entstehung eines Selbstkontrollsystems, das "Fragen der Rückverfolgbarkeit" regeln soll. Außerdem will man die Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen sowie die "Demonstration ihrer Vorteile" unterstützen. Vorgesehen sind auch hier Sensibilisierungsmaßnahmen für Eltern und Lehrer.

Keine Berücksichtigung in dem Aktionsplan fand eine Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA), einer beratenden EU-Institution, die den Aktionsplan regelrecht zerpflückt hatte. Der WSA warnt vor einem sanften Jugendschutz, der sich auf die Kennzeichnung und Klassifizierung von Inhalten unter Verwendung des Filtersystems "Platform for Internet Content Selection" (Pics) verläßt. Nur ein einziger Browser unterstütze diesen Standard. Es werde immer Programme geben, die dies nicht tun.

Der technologisch ausgerichtete Ansatz der EU-Kommission birgt laut WSA die Gefahr, daß Eltern und Lehrer der Kinder nach der Installation eines entsprechenden Filtersystems im Umgang mit dem Internet sich selbst überlassen sind. Zudem sei der Pics-Standard für das Chatten, für E-Mails und Newsgroups im Internet "keine Lösung". Der WSA hält daher "wenig" von der Idee, "auf Kennzeichnung gestützte Filtersysteme aktiv zu fördern".

Rüdiger Dierstein von der Deutschen Gesellschaft für Informatik sieht in der Selbstkontrolle der Internet-Gemeinde mit Hilfe von Filtersystemen nur einen "schönen Gedanken". Filtersysteme könnten Kindern, die im Umgang mit dem PC "absolut firm" seien, den Zugang zu schädlichen Inhalten nicht verwehren. Erst eine fälschungssichere Chipkarte mit Fingerabdruck werde möglicherweise dazu in der Lage sein, betont der Mathematiker.

Viel schärfer geht CSU-Politiker Manfred Hölzl mit der Selbstkontrolle ins Gericht. Der Politiker sieht darin ein "Feigenblatt" für die internationale Lethargie und eine "Ausrede" angesichts der Schwierigkeiten, international eine gemeinsame Linie zu finden. Hölzl hält an der Absicht fest, "die strafprozessualen Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß wir kriminelles Tun nicht zulassen - präventiv und repressiv".

Angeklickt

Der CSU-Landtagsabgeordnete Manfred Hölzl fordert, für das neue Medium Internet "die strafprozessualen Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß wir kriminelles Tun nicht zulassen - präventiv und repressiv". Doch der Adressat dieser Forderung, der Bundesinnenminister, heißt nicht mehr Manfred Kanther. Der stand solchem Ansinnen noch positiv gegenüber, sah sich aber massiver Kritik als "Big Brother" und dem Vorwurf ausgesetzt, über technische Machbarkeiten uninformiert zu sein. Zur Zeit formieren sich die politischen Ausrichtungen neu. Als wesentlich für die Gestaltung der Politik dürften sich die Diskussionen auf EU-Ebene herausstellen.

GI-Kritik

Die Deutsche Gesellschaft für Informatik (GI) hat sich gegen eine Verschärfung der Gesetze zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität ausgesprochen. Aufklärung und Bekämpfung von Straftaten im Internet seien "dringend notwendig", heißt es in einem Pressetext anläßlich des Kinderpornographie-Skandals im niederländischen Zandvoort. Die GI hält eine "gezielte Ausbildung der Strafverfolger" und eine "ausreichende technische Ausstattung" für hilfreicher als "neue Gesetze, Gesetzesverschärfungen oder gar neue Institutionen."

1984 = 1998?

So sehr sich die Analogie zwischen Orwells Vision und der Realität im Internet aufdrängt, der Vergleich zwischen 1984 und 1998 hinkt aus einer Reihe von Gründen. Erstens muß niemand einen Computer angeschaltet laufen lassen, den Rechner ans Netz anschließen und Mikrofone in seinem Privatbereich dulden. Zweitens senden die Dienststellen der "Cybercops" anders als das Wahrheitsministerium keine Ideologien aus. Drittens finden die Polizisten im virtuellen Raum keinen Zugang zu allen Lebensbereichen, die International Relay Chats (IRC) bleiben ihnen versperrt, jedenfalls solange sie sich an das Gesetz halten und nicht selbst zu Hackern werden.

Kriminalität im Internet

Im Brennpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen der Handel mit Kinderpornografie und die Verbreitung rassistischer, extremistischer sowie gewaltverherrlichender Inhalte. Die Vielfalt der möglichen Delikte geht darüber weit hinaus. Einige Stichworte:

- Absprachen zu Verbrechen,

- elektronische Belästigung durch "Spams", die Verbreitung von Werbung in rauhen Mengen,

- Gaunereien (Vorkasse ohne Warenauslieferung oder Leistung, Bearbeitungsgebühren bei kostenlosen Offerten im Internet, hohe Frachtkosten für wertlose Waren),

- vorgeblich unabhängige Anlagetips, die von Firmen bezahlt sind,

- Verbreitung von Computerviren,

- Urheberrechtsverletzungen (Texte, Software, Musik),

- Verletzung der Privatsphäre (Namensklau, Schnüffeln auf Festplatten mit Trojanischen Pferden, unerlaubte Verbreitung persönlicher Daten),

- Kreditkarten- und Scheckkartenbetrug,

- Pyramidensysteme (E-Mail-Kettenbriefe mit Gewinnversprechen bei Einsendung eines kleinen Geldbetrags) sowie

- Mißbrauch von Cyber-Money (Geldwäsche, Griff in die elektronische Geldbörse).

*Johannes Kelch ist freier Journalist in München.