Gerichtsurteil

Handyverbot am Steuer gilt auch für Navigation

15.07.2008

Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist ebenso erlaubt. Auch den Navigationsanweisungen darf während der Fahrt weiterhin zugehört werden. Das Handy während der Fahrt anzufassen, etwa um ein neues Ziel einzugeben, kann von der Polizei wiederum mit einem Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünder-Datei geahndet werden. Denn sie könne nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät seine Routenplanung vornimmt, zitiert die Süddeutsche Zeitung den ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Die Beamten müssten davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.

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