Handys dürfen billig bleiben

30.08.1996

DÜSSELDORF (vwd) - Handys dürfen auch in Zukunft spottbillig angeboten werden. Die achte, für Handelsangelegenheiten zuständige Kammer des Landgerichts Düsseldorf bestätigte die in der Mobilfunkbranche gängige Praxis, den Gerätepreis über die Gesprächsgebühren zu subventionieren. Ein Verstoß gegen die Zugabeverordnung liege nicht vor, da der Kunde wisse, daß beim Kauf Handy und Freischaltungskarte eine wirtschaftliche Einheit seien, stellte der Vorsitzende der Kammer in seiner Urteilsbegründung fest. Die RWE-Mobilfunktochter Talkline hatte gegen ein "Dumping"-Angebot des Metro-Konzerns geklagt.