Urteil

Handy am Steuer auch als Navi verboten

11.03.2013
Das Handy darf im Auto auch nicht als Navigations-Hilfe eingesetzt werden, wenn der Fahrer es dabei in der Hand hält. Ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Essen hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
Navigationsdienste auf Smartphones wie Nokia HERE sind bei den Nutzern sehr beliebt.
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Foto: Nokia

In dem verhandelten Fall hatte ein 29-Jähriger während der Fahrt mit dem PKW ein Handy in der Hand gehalten und darauf getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dies hatte eine neben ihm fahrende Polizeistreife bemerkt und ihn angehalten. Gegen die daraufhin vom Amtsgericht Essen gegen ihn verhängte Geldbuße in Höhe von 40 Euro wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ging der Betroffene vor, weil seiner Ansicht nach das Verbot dieser Vorschrift nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe erfasse.

Das Oberlandesgericht hat jedoch die Bußgeldentscheidung des Amtsgerichts bestätigt (Rechtskräftiger Beschluss vom 18.02.2013, Az.: III-5 RBs 11/13). Auch die Nutzung des Handys als Navigationsgerät während des Autofahrens sei gemäß §23 Abs. 1a StVO eine verbotene "Benutzung". Untersagt sei jede Art der bestimmungsgemäßen Bedienung des Handys, also auch das Abrufen von Navigationsdaten. Die Straßenverkehrsordnung soll unter anderem gewährleisten, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt beide Hände frei hat, um die Fahraufgabe zu bewältigen.

Einer Umfrage von TNS Infratest für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW)unter 2.000 Personen zufolge gehören Navigieren und Routenführung zu den beliebtesten Smartphone- und Tablet-Anwendungen. 95 Prozent der Befragten kennen solche Dienste und 73 Prozent nutzen sie zumindest gelegentlich.

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