Urteil

Handy am Lenkrad auch als Navigationsgerät verboten

18.09.2008
Autofahrer dürfen ihr Handy während der Fahrt auch nicht zur Navigation in die Hand nehmen.

Das hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden (Az.: 81 Ss-OWi 49/08), worauf die ARAG-Rechtsschutzversicherung am Donnerstag hinwies. Der Gesetzgeber habe praktisch jegliche Nutzung am Steuer verboten, dazu zähle auch der Einsatz zur Navigation, befanden die Richter.

Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer mit Handy in der Hand erwischt worden. Er hatte argumentiert, er habe nur die Navigationsfunktion benutzt, schließlich seien Navigationsgeräte auch erlaubt. Das Gericht befand: Gleichgültig, welchen Dienst er in Anspruch genommen habe, er habe die Hände vom Steuer genommen und sei zumindest in der Bedienungs-Phase abgelenkt gewesen. Angefasst werden dürfe das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere werde mit Bußgeldern geahndet. (dpa/tc)