Downsizing-Projekt nicht gefaehrdet

Hamburger Verlag ist auf seinen bankrotten Dienstleister sauer

12.04.1996

"Wir haben niemanden ueber den Tisch gezogen", wehrt sich dagegen Michael Lawo, einer der zwei GfP-Geschaeftsfuehrer. Er raeumt ein, dass Dumrath und Fassnacht jetzt, wo die GfP Konkurs anmelden musste, die bislang angeblich in Millionenhoehe investierten Gelder abschreiben muss. Diese Entwicklung habe sich der Verlag jedoch aufgrund fehlenden unternehmerischen Muts selbst zuzuschreiben.

Zum Eklat war es bereits im Herbst 1994 gekommen, als die damaligen Partner das Downsizing-Projekt fuer gescheitert erklaeren mussten, bei dem ueber drei Jahre hinweg eine BS2000-Anwendung auf eine Client-Server-Umgebung migriert werden sollte. Obwohl der Verlag aufgrund des Fehlens eines detaillierten Pflichtenheftes eine gewisse Mitschuld am Scheitern der Projekts einraeumte, wurde der DV-Dienstleister auf Schadenersatz in Millionenhoehe verklagt.

Doch Dumrath & Fassnacht liess sich im Fruehjahr 1995 vom inzwischen neuen GfP-Management ueberreden, die Schadenersatzforderung fallenzulassen. Ein Beharren auf der Klage haette, so D&F- Geschaeftsfuehrer Olaf Tonner, die GfP wahrscheinlich schon damals in den Konkurs getrieben. Ausserdem haette die Hoehe der Forderungen die geplante Uebernahme durch die Vulkan-Tochter VSS Vulkan Software und Systeme GmbH verhindert.

Beteiligung statt KlageH4>/H4>

Um zu retten, was zu retten war, war der Verlag bereit, sich mit einer Abfindung von 150000 Mark und einem Anteil von 25 Prozent an der GfP zu begnuegen, zumal dem DV-Dienstleister unter neuer Leitung und als kuenftigem Mitglied im Konzern der Bremer Vulkan Verbund AG eine rosige Zukunft prophezeit wurde. Kurz nach dem D&F seine Klage zurueckgezogen hatte, uebernahm VSS die GfP.

Doch mit dem Sturz der Bremer Vulkan platzten auch die Traeume bei Dumrath und Fassnacht. Zwar wurde die VSS mit dem Tochterunternehmen am 20. Februar 1996, einem Tag vor dem Vergleichsantrag der Konzernmutter, an die Geschaeftsfuehrer Michael Lawo und Erhard Knopp verkauft, doch schon kurz darauf erklaerten die beiden Herren, die auch die GfP leiteten, dass der DV- Dienstleister Konkurs anmelden muss. Fuer den Verlag bedeutet der Konkurs, dass er die zugesicherten 150000 Mark Entschaedigung in den Wind schreiben muss. Das Unternehmen kann noch froh sein, dass es als Minderheitseigner nicht auch noch GfP-Glaeubiger zu befriedigen hat.

Lawo protestiert gegen diese Darstellung: "Von Abfindung war nie die Rede. Wir haben uns lediglich bereit erklaert, die Rechtsanwaltskosten zu tragen." Dass dies nie geschehen sei, begruendet er mit den genannten Millionenaufwendungen der VSS in die marode GfP: Man habe die 150000 Mark als Beitrag des Minderheitseigners D&F gesehen. Doch der Verlag sei nie wirklich an dem Erfolg des DV-Dienstleisters interessiert gewesen, klagt Lawo. Weder habe man in die GfP investiert noch ihr einen Auftrag erteilt.

Die Geschaeftsfuehrer Lawo und Knopp koennen sich jedoch damit troesten, dass ihnen nach dem Konkurs der GfP die lukrativeren VSS- Firmen Atlas Datensysteme und PS Systemtechnik bleiben. Gefaehrdet ist das C/S-Projekt des Verlages laut Geschaeftsfuehrer Olaf Tonner trotz der Schlappen nicht, da der GfP auch nach der Beilegung des Rechtsstreits nicht mehr als ein Beraterstatus eingeraeumt wurde. Noch in diesem Jahr sollen die BS2000-Anwendungen durch Unix- Programme auf Pyramid-Servern ersetzt werden.