Johannes Caspar

Hamburger Datenschützer geht gegen Googles Nutzerprofile vor

30.09.2014
Seit rund zwei Jahren untersuchen Datenschützer in Hamburg, ob die Verarbeitung der Nutzerdaten bei Google den Gesetzen entspricht. Zumindest beim Thema Nutzerprofile sehen sie erheblichen Nachholbedarf - und drohen Google mit einer Millionenstrafe.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will Google dazu zwingen, wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten vorzunehmen. Mit einer förmlichen Verwaltungsanordnung wurde der US-Konzern verpflichtet, Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste "nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren". "Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein", heißt es in einer Mitteilung.

Sollte Google nicht auf die Anordnung reagieren, kann die Behörde ein Zwangsgeld bis zu einer Million Euro verhängen, das in den USA eingetrieben werden müsste.

Ein Google-Sprecher erklärte, man habe während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten kooperativ zusammengearbeitet. "Dabei haben wir dargelegt, wie unsere Datenschutzerklärung einfachere und bessere Dienste für Nutzer ermöglicht." Nun prüfe Google die Anordnung.

Umfangreiche Nutzerprofile

Datenschützer Caspar betonte, von Diensten wie GMail oder Android-Smartphones erhalte die Google Inc. umfängliche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden. Die Daten verrieten bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise. Die Verknüpfung von Informationen aus den einzelnen Google-Diensten lasse aussagekräftige und nahezu umfassende Persönlichkeitsbilder entstehen. Eine "derartig massive Profilbildung" sei nur dann zulässig, wenn der Nutzer zugestimmt habe und er dagegen widersprechen könne. Google sei bislang nicht bereit, substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.

Der Datenschutzbeauftragte in der Hansestadt ist hierzulande für die Aufsicht von Google zuständig, weil der Suchmaschinen-Konzern dort seine Deutschland-Niederlassung unterhält. Das aktuelle Untersuchungsverfahren war bereits vor zwei Jahren eingeleitet worden. Unlängst hatte Caspar für seine Behörde mehr Mitarbeiter gefordert, weil international tätige Internetfirmen wie Google und Facebook ihre deutschen Niederlassungen in Hamburg haben.

Im Rahmen einer europäischen Task Force habe man als Vertreter Deutschlands die Google-Bestimmungen zur Privatsphäre geprüft und bewertet, erklärte der Datenschutzbeauftragte. Die konkrete Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolge jedoch nach nationalem Recht. "Während zum Teil andere Länder aufgrund ihrer nationalen Bestimmungen Verstöße mit Bußgeldern sanktionierten, wurde nach deutschem Datenschutzrecht nun eine Verwaltungsanordnung erlassen." (dpa/sh)