Die rechtlichen Aspekte der IT-Sicherheit, Teil 1

Haftungsfragen rund um die IT-Sicherheit

08.02.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Normen als Maßstab

Die konkretisierenden Normen werden von der Rechtsprechung als Maßstab für die angemessenen Sicherungserwartungen herangezogen. Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten bestimmt sich insbesondere nach…

- den Sicherheitserwartungen der beteiligten Verkehrskreise

- der Marktüblichkeit der Sicherheits-Hardware und -Software, z. B. hinsichtlich der notwendigen Update-Intervalle eines Virenscanners

- der Quantität der Datenverarbeitung

- der Gefährlichkeit des Tuns

- dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, also der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen

- der wirtschaftlichen Zumutbarkeit, also der Größe und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

Nach der Rechtsprechung ist im gewerblichen Bereich eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Sicherung der IT-Systeme erforderlich. Ansonsten können IT-spezifische Brandherde zu Mitverantwortlichkeit in Unternehmen und Behörden führen. Umgesetzt werden die Pfl ichten zur Haftungsprävention durch ein Bündel von Maßnahmen, bestehend aus Technik, Nutzungsrichtlinien und rechtlicher Gestaltung.