Die rechtlichen Aspekte der IT-Sicherheit, Teil 1

Haftungsfragen rund um die IT-Sicherheit

08.02.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Haftungsfragen

Die IT-Verantwortlichen in Unternehmen und Behörden fragen sich, inwieweit illegale Vorgänge und Inhalte zur Mitverantwortung des Arbeitgebers bzw. der Mitarbeiter und Geschäftsleitung führen.

1.) Ermittlungsverfahren und Auskunftspflichten

In den vergangenen Jahren wurden z. B. Zehntausende von Strafverfahren wegen illegaler Downloads (Musik-Files) aus P2P-Netzwerken eingeleitet. Es stellt sich die Frage nach einer möglichen Mitverantwortlichkeit

- des Unternehmens,

- der Geschäftsleitung,

- und der IT-Verantwortlichen

für solch illegale und strafbare Inhalte und Vorgänge.

Bei strafbarem Verhalten (z.B. illegale Pornografie, raubkopierte Inhalte) erstatten die Geschädigten verstärkt Strafanzeige. Die Behörden versuchen daraufhin die zur Strafverfolgung notwendigen Daten zu ermitteln. Nach der Rechtsprechung werden Auskunftsansprüche der TK-Anbieter (Provider) z. B. nach § 113 TKG anerkannt. Demnach müssen öffentliche Provider die IP-Adresse herausgeben bzw. die Arbeitgeber anhand der IP-Adresse die persönliche Zuordnung zum konkreten Mitarbeiter vornehmen.

Solche Ermittlungen der Behörden bringen die Verantwortlichen in den Unternehmen nicht selten in schwierige Situationen, insbesondere wenn die Identitätsverwaltung beim Arbeitgeber so unzureichend ist, dass die persönliche Zuordnung der IP-Adresse auch den Falschen treffen kann. Je sensibler der verfolgte Straftatbestand ist, desto empfindlicher wird ein zu Unrecht beschuldigter Mitarbeiter reagieren. Denn die persönliche Zuordnung der IP-Adresse und Herausgabe der Daten führt zu unmittelbaren Ermittlungsmaßnahmen gegen den Mitarbeiter.