Haushaltsüberwachung steht im Mittelpunkt der Verfahren:

Gute Noten für DV im kommunalen Finanzwesen

20.06.1986

SIEGBURG - Der derzeitige Stand im kommunalen Finanzwesen ist geprägt von großen, leistungsfähigen und integrierten DV-Verfahren. Unter dieser Prämisse beschreibt Heinrich Adolphs, Leiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes bei der Kreisverwaltung Siegburg, Softwareprogramme und Hardwareausstattungen in den einzelnen Bereichen wie Haushaltsüberwachung, Direktbuchung sowie Anordnungswesen, und versucht dabei, wesentliche Trends herauszuschälen.

Das Finanzwesen ist ein kommunaler Aufgabenbereich, in dem Automationsbestrebungen sehr früh eingesetzt haben. Anfangs - zur Zeit der Lochkarten - waren lediglich Insellösungen verwirklicht. Als periodisch, aber nicht zu häufig wiederkehrendes Massengeschäft eignete sich zum Beispiel die Veranlagung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, grundstücksbezogene Gebühren für Kanalisation und Straßenreinigung, aber auch Hundesteuer) gut für eine Automation mit (verhältnismäßig) einfachen Mitteln. Aber schon der zwangsläufig folgende nächste Schritt, die Sollstellung der veranlagten Beträge und ihr Abgleich mit den vom Zahlungspflichtigen eingehenden Geldern (Ist), der sogenannte Soll-Ist-Vergleich, wurde keineswegs stets gleichzeitig einer computergestützten Lösung zugeführt. In manchen Datenzentralen lagen zwischen diesen beiden Schritten Jahre.

Erst mit dem Einzug von Magnetband und, stärker noch, von Magnetplatte - damit einhergehend von größeren und schnelleren Zentraleinheiten - setzte eine Welle von DV-Verfahren im kommunalen Finanzwesen ein, die echte Bestrebungen nach Integration der verschiedenen Zweige des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens erkennen ließen.

Großer Speicherplatz heute erschwinglich

Bestrebungen gingen von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle in Köln (KGSt) aus. Wo steht die gemeindliche Datenverarbeitung heute, da man für alle Produkte von Hard- und Betriebssoftware im Bereich zwischen Groß- und Personalcomputern kaum noch die richtigen Begriffe und Namen zu finden vermag, weil neue Erfindungen die alten vom Markt fegen, noch bevor sie von einer breiteren Fachöffentlichkeit zur Kenntnis genommen werden könne wo in einer Zeit auch, da die Kontroverse über das Für und Wider der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitungszentralen (GKD) einerseits und autonomer Ausstattungen mittlerer und kleiner Gemeinden andererseits angesichts des fortschreitenden Preisverfalls der Hardware immer heftiger wird?

Der derzeitige Stand im kommunalen Finanzwesen ist geprägt von großen, leistungsfähigen, integrierten DV-Verfahren. Da sehr großer Speicherplatz und sehr schnelle Zugriffszeiten für die Gemeinden erschwinglich geworden sind, brauchen die Konzeptionen diesbezüglich keine Rücksicht mehr zu nehmen. Alles, was den an der Entwicklung beteiligten Bediensteten der Fachdienststellen und den Organisatoren der Rechenzentren - kommunalen wie solchen von Hardwareherstellern - an Lösungen einfällt, ist heute technisch und vom kostenmäßigen Aufwand her meist auch machbar.

Moderne Verfahren im Finanzwesen sind eingebettet in noch umfassendere Programmpakete, die andere kommunale Aufgaben automatisieren, wie Einwohnerwesen, Sozialhilfe, Personalwesen; zumindest muß eine möglichst problemfreie Anpassung dieser Verfahren aneinander gefordert werden. Modularer Aufbau macht stufenweise Einführung ebenso möglich wie die Übernahme der gesamten Lösung auf einmal.

Die Verfahren sollten gleichermaßen ablauffähig sein - und sind in die zum Teil auch - auf großen DV-Anlagen als auch auf Personalcomputern (PC) und ihren jeweiligen Betriebsystemen. Die Leistungen moderner Textverarbeitung sind den Verfahren integriert und werden mit ihren vielfältigen Möglichkeiten im kommunalen Finanzwesen auch dringend benötigt. Unverzügliche Anpassung der Programme an Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie an organisatorische Umstellungen in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen muß gewährleistet sein.

Leitungen sollen fest geschaltet sein

Sowohl in den Rathäusern selbst, als auch über größere regionale Gebiete (zum Beispiel bei gemeinsamer kommunaler Datenverarbeitung) sind Zentraleinheiten mit Endgeräten am Arbeitsplatz verbunden; im Finanzwesen bedarf es stets festgeschalteter Leitungen, die während der ganzen Dienstzeit zur Verfügung stehen müssen. Noch kaum gebräuchlich sind jedoch technische Errungenschaften wie Bildschirmtext (Btx), Telefax und dergleichen.

Bei vollständiger Integration aller Abläufe gliedern sich die Verfahren etwa in folgende Teilbereiche:

- Finanzplanung und Investitionsprogramm,

- Haushaltsplanung,

- Haushaltsüberwachung,

- Anordnungswesen,

- Veranlagungen,

- Buchführung,

- Erhebung der Einnahmen,

- Leitung der Ausgaben,

- Finanzadressen,

- Abschlüsse.

Datenbanksysteme fassen solche Teilbereiche jeweils zu einem einzigen Bereich zusammen, so daß die einzelnen Benutzer (im Rahmen der ihnen gesetzlich oder organisatorisch eingeräumten Befugnisse) die modulare Struktur gar nicht wahrnehmen.

Der langjährige ehemalige Leiter der Stadtkasse Nürnberg, Ernst Förster, ein Pionier der kommunalen Datenverarbeitung, äußerte kürzlich die Auffassung, im Mittelpunkt eines modernen Konzepts integrierter Datenverarbeitung im kommunalen Finanzwesen habe die Haushaltsüberwachung zu stehen. Gleichsam um dieses Zentrum, Grundelement der laufenden Wirtschaftsführung, gruppierten sich die übrigen Bereiche wie Haushalt und Buchführung und partizipierten an den nur einmal gespeicherten Daten.

Der Leitgedanke, alle Haushaltsplandaten und Veränderungen im Haushaltsteil der Haushaltsüberwachung nur einmal zu erfassen, ermöglicht die jederzeitige Mittelkontrolle und damit die Sicherung des Haushaltsausgleichs während des Haushaltsjahres. Damit werden Mehrfachspeicherungen von Daten vermieden, also Speicherplatz gespart, die Zugriffs- und Verarbeitungszeiten erheblich verkürzt und dennoch - etwa durch die Anwendung von sogenannten Status-Bytes - der Zustand der Daten sichtbar gemacht. Ebenso wird dem Erfordernis der Trennung von Anordnung und Ausführung (Kassensicherheit) Rechnung getragen. In die Haushaltsüberwachung ist neben der Ausgabenüberwachung im weiteren Sinne auch die Einnahmenüberwachung miteinzubeziehen.

Die (wenigen) eigentlichen Einstiegsstellen der Daten in die Verfahren liegen lediglich

- bei Aufstellungen des Haushaltsplanes (einschließlich Finanzplanung) und der möglichen Nachtragshaushaltspläne; die dazu erforderlichen Daten bezieht man weitgehend aus dem Teilbereich Haushaltsüberwachung;

- beim Erteilen von Bestellungen beziehungsweise bei der Fertigung von Kassenanordnungen, verbunden mit der Haushaltsüberwachung;

- beim Veranlagungswesen (einmalige oder fortdauernde Einnahmen - öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche) und in beschränktem Maße

- beim täglichen Buchen (im wesentlichen nur das Ist auf der Einnahmeseite).

Nur hier müssen jeweils größere Mengen von Daten ermittelt und erfaßt werden. Die vielfältigen Auswertungen - täglich, monatlich, jährlich und sporadisch - vollziehen sich aufgrund einiger weniger Steuerinformationen vollautomatisch. Die Steuerungsdaten werden dem jeweiligen Programm von den Fachdienststellen (zum Beispiel Kämmerei, Steueramt, Gemeindekasse) zur Verfügung gestellt.

Anpassungsfähigkeit sollte bei allen Programmen groß geschrieben werden. Es ist davon auszugehen, daß die Organisation der Arbeitsabläufe in den Gemeinden grundsätzlich verschieden sein kann. Trotzdem sollte die Anwendung der Verfahren für jede Verwaltung möglich sein; das gilt besonders für diejenigen, die Hardwarehersteller für eine Vielzahl ihrer Kunden oder GKD für ihre Mitglieder konzipieren. Mit Hilfe von Bausteinen lassen sich außerordentlich flexible Systeme schaffen. Die Arbeitsabläufe richten sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Organisation in den örtlichen Fachämtern. Der Gestaltungsspielraum der verwaltungsinternen Organisation wird damit erheblich erweitert.

Rücksichtnahme auf Rechtsvorschriften

Moderne DV-Verfahren im Finanzwesen sind so konzipiert, daß sie alle geltenden gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen; eine Selbstverständlichkeit, die aber bei älteren Verfahren nicht immer beachtet worden ist. Das gilt zum Beispiel für die Bestimmungen der Gemeindeordnung (Saarland: Kommunalverwaltungsgesetz), der Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindekassenverordnung (Bayern: Kommunalhaushaltsverordnung), des Kommunalabgabengesetzes, der Abgabenordnung und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

Die Verfahren müssen von Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden im gesamten Bundesgebiet angewendet werden können. Auf die in den einzelnen Ländern geltenden unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften wird in der Weise Rücksicht genommen, daß die jeweils weitestgehende Lösung verwirklicht ist. Alle ortsgesetzlichen Regelungen können in den Programmen mit Hilfe des sogenannten Bausteinsystems ohne Schwierigkeiten verarbeitet werden.

Verschiedene in Deutschland entwickelte Verfahren werden auch in Österreich eingesetzt; es hat sich nämlich gezeigt, daß das österreichische kommunale Finanzrecht mit dem deutschen in starkem Maß übereinstimmt, was einer Transferierung der Verfahren förderlich ist.

Die DV-Verfahren sind Dialogverfahren. Die Daten werden von Ursprungsbelegen unmittelbar am Bildschirmgerät (am Arbeitsplatz des Sachbearbeiters/Buchhalters) eingegeben und sofort und endgültig verarbeitet (Direktverarbeitung, Direktbuchung). Dadurch sind jederzeit aktuelle Auskünfte möglich, für die Verwaltung selbst und für den Bürger (Bürgerfreundlichkeit). Nur in wenigen Fällen (zum Beispiel Archivierung) sind noch größere Ausdrucke auf Papier (oder besser auf Mikrofilm) erforderlich.

Die Verfahren ermöglichen im Dialogbetrieb eine auf die Fachebene zugeschnittene direkte Bearbeitung einzelner oder auch vieler Vorgänge (sogenannte Vorgangsbearbeitung). Neben wenigen Bedienungsformalismen sind besondere Datenverarbeitungskenntnisse des Sachbearbeiters nicht nötig. Schlüsselzahlen sind durch allgemein verständliche Abkürzungen ersetzt, um den Arbeitsablauf zu vereinfachen. Damit ist eine rasche Einarbeitung der Sachbearbeiter gewährleistet.

Die Belange der Datensicherung und des Datenschutzes sind nach dem neuesten Stand der Erkenntnisse beachtet (zum Beispiel mehrstufige Paßwörter). Während und nach der Dateneingabe erfolgen auch Plausibilitätskontrollen .

Die gesamte Dateneingabe erfolgt über moderne Bildschirmgeräte. An allen Arbeitsplätzen, an denen es erforderlich ist (Steueramt, Kämmerei, bewirtschaftende Dienststellen, Gemeindekasse, Rechnungsprüfungsamt) sind solche Geräte installiert. Die Gerate dienen natürlich auch Auskunftszwecken.

Zahlreiche Informationen, die in älteren Verfahren in ausgedruckter Form geliefert wurden, bieten die neuen als gezielte Auskunft am Bildschirm an. Soweit aber aus gesetzlichen (zum Beispiel Kassenanordnungen oder das tägliche Zeitbuch) oder aus Zweckmäßigkeitsgründen (Archivierung größerer Datenmengen zum Jahresschluß) Ausdrucke auf Papier erforderlich sind, stehen an den Arbeitsplätzen oder an zentraler Stelle Drucker zur Verfügung. Eine alternative Form zum Ausdruck ist in manchen Fällen die Mikroverfilmung.

Die Programme führen die Benutzer am Bildschirm durch Inhaltsverzeichnisse von Oberbegriffen zu immer tiefer gestaffelten Unterbegriffen und damit an die eigentliche Aufgabe heran (Menütechnik). Der geübte Benutzer kann die benötigten Bildschirmmasken jedoch auch unmittelbar ansteuern. Sogenannte HELP-Funktionen sind eingebaut. Das gilt auch für Maskengeneratoren, ein Hilfsmittel zur raschen Erzeugung von Bildschirmformularen (Masken).

Planspiele sind möglich

Im weiteren Sinne gehört zur jährlichen Haushaltsplanung auch die auf einen Fünfjahreszeitraum angelegte Finanzplanung mit dem hierin enthaltenen Investitionsprogramm. Die dazu erforderlichen Daten werden mitverwaltet und fortgeschrieben. Dabei stützen sich verschiedene Verfahren hauptsächlich auf den Teilbereich der Haushaltsüberwachung, in dem alle Daten, auch diejenigen für die Haushaltsplanung, weitgehend gespeichert sind. Hier werden bereits gespeicherte Vergleichswerte aus den vorangegangenen Jahren, die bei den Mittelanforderungen von Bedeutung sind, angegeben (Eingabe und Fortschreibung über Bildschirmgerät bei der Kämmerei).

Verbunden damit ist die Aufstellung der Sammelnachweise für persönliche und sachliche Ausgaben. Auch Sammelnachweise für Einnahmen sind möglich.

Es können beliebig oft immer wieder veränderte Entwürfe für den Haushaltsplan (auch Zweijahreshaushalt) und seine Anlagen (Haushaltsquerschnitt, Gruppierungsübersicht) geschrieben werden, bis zuletzt der vom Rat der Gemeinde zu verabschiedende Haushaltsplan feststeht.

Im Rahmen der Haushaltsplanung erstellen die Verfahren nicht nur das reine Zahlenwerk, sondern nach den Regeln der Textverarbeitung auch die Erläuterungen und den Vorbericht. Haushaltsplanvermerke (zum Beispiel Deckungsringe) werden automatisch verarbeitet. Auch sogenannte Planspiele sind möglich.

Kerngebiet moderner integrierter Verfahren ist meist die Haushaltsüberwachung. Alle Funktionen der konventionellen Haushaltsüberwachungsliste (HÜL) werden in den Verfahren erbracht. Die Haushaltsüberwachung deckt zum Beispiel folgende Teilbereiche ab:

- Mit Annahmeanordnungen können Rechnungen oder Veranlagungsbescheide automatisch gefertigt werden.

- Über Haushaltsermächtigungen wird bereits zum Zeitpunkt der sogenannten Bestellung verfügt.

- Bestellschreiben werden auf Wunsch gedruckt.

- Erstellung von Kassenanordnungen,

- Nachweis der verfügbaren und verfügten Mittel pro Haushaltsstelle (auch nach Leistungsbereichen gemäß DIN 276),

- Überwachen von Abschlagszahlungen,

- Verwaltung von Sicherheitsleistungen,

- Anfertigen von Verwendungsnachweisen,

- Erstellung von Abrechnungsunterlagen über die Umsatzsteuer,

- Bereitstellung von Werten für die Betriebsabrechnung,

- desgleichen für die Vermögensbuchführung,

- Übertragung von unerledigten Bestellungen ins folgende Jahr,

- jederzeitige Auskunft über die einzelnen HÜL-Einträge.

Die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich in gleicher Weise möglich.

Durch besondere Kennzeichen können Haushaltsstellen von der automatisierten HÜL-Führung ausgenommen werden.

Auf Wunsch auch Sammelnachweis

Die im Rahmen des Anordnungswesens erfaßten Daten lassen sich für die Buchung und Zahlbarmachung beziehungsweise Einziehung der Einnahmen von der Gemeindekasse voll nutzen, das heißt, sie werden nur einmal gespeichert. Eintragungen können nur von jeweils zuständigen Dienststellen erfolgen (damit werden auch Forderungen des Datenschutzes erfüllt).

Bei verschiedenen Verfahren erhalten die Kassenanordnungen bei ihrem Ausdruck eine sogenannte Abrufnummer, mit deren Hilfe die Gemeindekasse auf diese Daten zugreifen kann (Buchen durch Abruf).

Sachliche Sammelnachweise werden auf Wunsch bei jeder Buchung sofort aufgelöst. Die Verteilung auf die zuständigen Unterabschnitte kann für jede Buchung gezielt oder prozentual erfolgen.

Zu einem integrierten Verfahren der Haushaltsüberwachung gehört auch die Automation des Anordnungswesens. Dabei werden mit den für die HÜL-Einträge benötigten und erfaßten Daten alle Arten von Kassenanordnungen (einschließlich Ein- und Auslieferungsanordnungen) geschrieben. Dazu ist erforderlich, daß zu den Bildschirmgeräten entsprechende Drucker gehören. Mit ihnen erfolgt die selbsttätige Ausgabe der Anordnungen. Das schließt nicht aus, daß in Einzelfällen Kassenanordnungen manuell erteilt werden können.

Im allgemeinen sind folgende Arbeitsabläufe vorgesehen:

- Tagsüber werden laufend "begründende" Unterlagen zur Haushaltsüberwachung erfaßt.

- Laufend oder von Zeit zu Zeit - im allgemeinen wenigstens einmal täglich - wird durch Befehl am Terminal veranlaßt, daß diese Daten als Einzel- und/oder Sammelanordnungen zu Kassenanordnungen ausgedruckt werden.

- Dabei ist es erforderlich, Abrufnummern zu vergeben und Abstimmsummen für die Gemeindekasse zu bilden (geschieht automatisch).

- Der Anordnungsbefugte vergleicht die Angaben in den Kassenanordnungen mit den "begründenden" Unterlagen (die bereits den Feststellungsvermerk tragen) und unterschreibt die Anordnung.

- Danach werden die Kassenordnungen der Gemeindekasse zugeleitet (soweit vorgeschrieben über das Rechnungsprüfungsamt zwecks Ausübung der Visakontrolle).

- Die Gemeindekasse prüft die Anordnungen; dabei kann sie sicher sein, daß der Inhalt der von der Datenverarbeitungsanlage gedruckten Kassenanordnungen mit den gespeicherten HÜL-Einträgen absolut identisch ist.

- Sie kann deshalb solche Anordnungen ohne erneute Datenerfassung ihres Inhalts zur Buchung freigeben (Buchen durch Abruf).

Zugriff auf Daten ist geschützt

Der nächste Bereich umfaßt die Veranlagungen. Hierunter sind alle Abgabenveranlagungen (Steuern, Gebühren, Beiträge) zu verstehen, vornehmlich die wiederkehrenden (zum Beispiel Grundsteuern, Benutzungsgebühren). Einbezogen sind aber auch privatrechtliche Einnahmen (zum Beispiel Mieten, Pachten).

Die Veranlagungsgrundlagen sind außer bei den Steuern in den einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbänden in bezug auf die Erhebungs- und Berechnungsgrundlagen unterschiedlich (zum Beispiel Grundstücksflächen für Straßenreinigungsgebühren, Zahl der Mülltonnen, Frischwasserverbrauch für Kanalbenutzungsgebühren, Berechnungsart für Erschließungsbeiträge).

Moderne DV-Verfahren ermöglichen dank ihres sogenannten Bausteinprinzips, die verschiedenen Satzungsgrundlagen und Berechnungsarten zu erfassen und in eine einheitliche Verfahrensweise für Veranlagung und Buchung des Anordnungssolls zu bringen.

Man kann grundsätzlich unterscheiden zwischen Erhebung der Einnahmen (Veranlagung) und der Personenkontenführung, faßt aber möglichst beide Bereiche in einer einheitlichen Datenbasis zusammen. Dies geschieht mittels eines einheitlichen Kontos. Die Historie der Veranlagungsdaten wird gespeichert. Die Berechnungsgrundlagen (Hebesätze, Steuermeßbeträge, Werte aus örtlichen Gebührensatzungen, Auftragsunterlagen) werden als Stammdaten geführt.

Die Berechnung von Einnahmen können meist je nach Wunsch zu bestimmten Terminen in Batch oder durch Dialog veranlaßt werden. Der Druck der Bescheide, aber auch der Rechnungen kann auf Wunsch am Arbeitsplatz erfolgen. Aufgrund der Integration von Veranlagung und Personenkontenführung in den Verfahren werden die Ergebnisse der Berechnung unmittelbar in den Bereich der Personenkontenführung übernommen. Die Kassenanordnung für die berechneten Einnahmen wird parallel erstellt.

Der Zugriff auf Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist besonders geschützt. Für statistische Auswertungen und Trendberechnungen werden Auswertungsmöglichkeiten geboten. Für die Veranlagung einmaliger Einnahmen (zum Beispiel Bußgelder) werden Bescheide erstellt, bei privatrechtlichen Einnahmen entsprechende Rechnungen gedruckt.

Speicherbuchführung ist umfassend

Moderne DV-Verfahren des kommunalen Finanzwesens sind stets auch Systeme allumfassender Speicherbuchführung. Alle Bücher werden automatisiert geführt. Das gilt auch für die Wertebuchführung und für die Niederschlagungsliste. Einnahmen können zuweilen über mehrere Ordnungsbegriffe (zum Beispiel über Haushaltsstelle/HÜL-Nummer oder über Objektnummer/Personenkontonummer) angesprochen werden.

Aus der konsequenten Integration aller Teile der kameralistischen Buchführung ergeben sich zahlreiche Vorteile hinsichtlich des Buchens, der Abschlüsse, der Auswertungen und der Auskunftsbereitschaft.

Buchungen sind durch Abruf aus dem Bereich Haushaltsüberwachung mit Hilfe einer sogenannten Abrufnummer - das dürfte sich als die Regel durchsetzen - oder durch Datenerfassung im Dialog möglich.

Moderne DV-Verfahren des kommunalen Finanzwesens sind auch Systeme der Direktbuchung. Auswertungen sind also unverzüglich nach der Buchung möglich. Auf Wunsch kann auch stapelweise gebucht werden. Es werden Kontierungshilfen gegeben. Die Möglichkeit der Direktbuchung ist eine wichtige Eigenschaft der DV-Verfahren. Auch die herkömmlichen Buchungsverfahren buchten "direkt". Moderne Verfahren kehren zu dieser Methode zurück.

Die Einzelbuchungen erfolgen unmittelbar im betreffenden Konto und entsprechen somit der konventionellen Kontenkartenbuchführung. Fehlerhafte Eingaben werden kenntlich gemacht.

Für die Bearbeitung der täglichen Isteingänge besteht meist die Möglichkeit, in einem Bildschirmformular mehrere Buchungen gleichzeitig und ungezielt abzuwickeln. Diese Art der Buchung soll insbesondere zu den großen Fälligkeitsterminen der Steuern das Massengeschäft abdecken.

Die heutigen DV-Verfahren unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen einmaligen und wiederkehrenden Einnahmen. Die Adressen aller Zahlungspflichtigen (und Zustellvertreter) sind gespeichert.

Der Soll-Ist-Vergleich ermittelt automatisch, welche Forderungen einschließlich der gestundeten Beträge zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurden, und erstellt selbsttätig Mahnungen. Dabei werden Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnet. Für Forderungen, die trotz Mahnung nicht bezahlt wurden, wird ein Vollstreckungsauftrag gefertigt; bei auswärtigen Zahlungspflichtigen ein Amtshilfeersuchen. Für Teilnehmer am Lastschrifteinzugsverfahren (Abbucher) ermitteln die Programme die zum nächsten Abbuchungstermin fälligen Beträge. Den Lauftermin des Soll-Ist-Vergleichs bestimmen die Gemeindekassen. Sie können einzelne Einnahmearten oder Gruppen davon zu unterschiedlichen Zeitpunkten dem Soll-Ist-Vergleich unterziehen.

Beim Buchen von Stundungen werden Stundungszinsen berechnet und Zinsbescheide/Stundungsbescheide geschrieben.

Es gehört zu einem integrierten Verfahren der Haushaltsüberwachung und der Buchführung, daß die für den Zahlungsverkehr erforderlichen Daten (zum Beispiel Empfangsberechtigter, Fälligkeitstag, Zahlweg, Betrag) grundsätzlich bereits mit der Eingabe am HÜL-Terminal erfaßt werden. Dadurch stehen sie auch schon für das Geschäft des Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Es muß der Gemeindekasse jedoch jederzeit möglich sein, in Einzelfällen gewisse Werte zu ändern, sofern dies in ihrer Befugnis liegt.

Da der Adressenbestand gleichermaßen für die Einnahme- wie die Ausgabeseite zur Verfügung steht, ist die gesetzlich geforderte Aufrechnung per Programm möglich.

Das Zahlgeschäft wird weitgehend im Data-clearing-Verfahren abgewickelt. Entsprechend dem eingegebenen Fälligkeitstag kann die Zahlbarmachung automatisch eingeleitet werden, einzeln oder in Gruppen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlweg.