Opendownload muss Inkassoschaden ersetzen

Gute Nachricht für Opfer von Nutzlos-Abo-Fallen

22.11.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Von Bedenklichkeit des Vorgehens überzeugt

Die Beklagte, also die Content Services Ltd., habe, so die Richter, bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber dem Internetbenutzer zumindest fahrlässig gehandelt. Sie sei von der "Bedenklichkeit ihres Vorgehens" überzeugt gewesen. Darüber hinaus wisse die Beklagte aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden um ihr "zumindest missverständliches Angebot". Aus diesem Grund habe die Beklagte auch die Kosten für die Einschaltung des Anwalts zur Abwehr der unbegründeten Forderung zu zahlen.

Quelle: www.anwalt-sucherservice.de