Grundstücksdatenbank österreichweit geplant

09.05.1980

WIEN (CW) - Nach Abschluß des Begutachtungsverfahrens ist nun der Entwurf des Justizministeriums zu einem Grundbuchumstellungsgesetz einbringungsreif. Durch dieses Gesetz sollen, wie Justizminister Dr. Christian Broda in der "Sozialistischen Korrespondenz" erklärte, die rechtlichen Grundlagen für die Automatisierung des Grundbuches geschaffen werden.

Neben Bestimmungen für das Umstellungsverfahren soll dieses Gesetz auch die erforderlichen Abweichungen gegenüber dem geltenden Grundbuchsrecht enthalten, die im Hinblick auf den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung erforderlich sind. Solche Bestimmungen sind etwa hinsichtlich der Einsicht in das Personenverzeichnis des Grundbuches in Fortführung der Datenschutzgesetzgebung notwendig.

Die Automatisierung der gerichtlichen Grundbücher bedeutet, daß diese gemeinsam mit den Grundstückkatastern der Vermessungsämter über eine Datenverarbeitungsanlage zentral gespeichert werden. Unter Aufrechterhaltung der Zuständigkeiten der Grundbuchgerichte und der Vermessungsämter können die gespeicherten Daten auf dem Wege der Datenfernverarbeitung abgefragt oder geändert werden. Die Speicherung soll die derzeit geführten Aufzeichnungen ersetzen. Damit wird die derzeit bestehende umfangreiche Doppelführung von Eintragungen im Grundbuch und im Kataster wegfallen. Ferner bietet die Grundstücksdatenbank eine größere Benützungsfreundlichkeit.

Die Vorarbeiten zur bundesweiten Grundstücksdatenbank sind so weit fortgeschritten, daß noch in diesem Jahr mit der Umstellung der ersten Grundbücher in Wien gerechnet werden kann.