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Grundsatzurteil: Shell sichert sich Recht an "shell.de"

26.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Streit um die Rechte an der Domain "shell.de" hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zu Gunsten der Deutschen Shell GmbH entschieden. Die Bundesrichter gaben damit der Klage des Mineralölkonzerns gegen den bisherigen Domain-Inhaber, den Rechtsanwalt Dr. Andreas Schell, im Wesentlichen statt. Dieser hatte sich bereits im Jahr 1996 die Rechte an der Adresse gesichert und dort eine Homepage für sein nebenberuflich betriebenes Übersetzungs- und Pressebüro eingerichtet. In ihrem Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass bei der Vergabe von Domain-Namen zwar weiterhin der Prioritätsgrundsatz gelte, wonach derjenige die Rechte an einer Internet-Adresse erhält, der sie zuerst angemeldet hat. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um private oder geschäftliche Nutzung handle. Im vorliegenden Fall seien die Interessen allerdings "von derart unterschiedlichem Gewicht", dass es "ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben" könne. Wegen dem hohen Bekanntheitsgrad der Marke Shell erwarteten eine Vielzahl der Kunden unter shell.de das Unternehmen und nicht einen Privatmann, argumentierten die Richter. (jw)