Gründungsförderung ersetzt Überbrückungsgeld

03.07.2006
Wer sich künftig selbständig machen will, muss sich auf ein neues Fördermodell einstellen.

Nachdem die Förderung für die Ich AG Ende Juni ausläuft, hat der Bundestag auch das beliebte Überbrückungsgeld eingestellt. Statt dessen gibt es vermutlich ab 1. August nur noch ein Fördermodell: Die neue Gründungsförderung verläuft in zwei Phasen: Während der ersten neun Monate erhält der Gründer Arbeitslosengeld und eine monatliche Pauschale von 300 Euro, um sich sozial abzusichern. In den darauffolgenden sechs Monaten bekommen sie nur noch die 300-Euro-Pauschale, vorausgesetzt, der Arbeitsvermittler beurteilt die Erfolgsaussichten des jungen Unternehmens positiv.

Neues Fördermodell

• Voraussetzungen: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mehr als drei Monaten; Vorlage der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Gründung (Business-Plan notwendig).

• Förderphase 1: Gründungsförderung wird für neun Monate geleistet in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro.

• Förderphase 2: Gründer erhält für weitere sechs Monate Pauschale von 300 Euro, wenn Arbeitsagentur Erfolgsaussichten positiv beurteilt.

Die neue Gründungsförderung bleibt wie die Vorgängermodelle steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.

Gewinner des neuen Modells

Zum Vergleich: Bisher erhielten die Gründer einer Ich-AG im ersten Förderjahr monatlich 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten 240 Euro. Das Überbrückungsgeld in einer Höhe von 68,5 Prozent des Arbeitslosengeldes wurde bislang nur sechs Monate bezahlt, war vor allem für gut verdienende Mitarbeiter ein Anreiz, sich selbständig zu machen. Letztere sind auch die Gewinner des neuen Modells: Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mehr als 1100 Euro im Monat hat, erhält durch den Gründungsförderung sogar etwas mehr Geld als bisher: Monatlich ist die finanzielle Unterstützung zwar geringer, aber dafür der Förderzeitraum um neun Monate länger. Zu den Verlierern zählen diejenigen, die weniger als 1100 Euro Arbeitslosengeld bekommen. Sie erhalten zwar mehr Geld pro Monat, aber dafür nur noch 15 Monate lang statt 36 Monate wie zu Zeiten der Ich AG.

Förderung wird erschwert

Einen entscheidenden Nachteil bringt die neue Förderung für beide Gruppen mit sich. Künftig wird die Förderung auf den bestehenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet, bisher blieb dieser unberührt. Dazu Gründungsexperte Andreas Lutz, der auf seinem Portal www.ueberbrueckungsgeld.de, alle wichtigen Informationen zum Thema gebündelt hat: " Wer mit seiner Gründung scheitert, wird nicht mehr oder nur noch sehr wenig durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgefangen." Neu ist auch, dass Gründer, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld weniger als drei Monate beträgt, gar nicht mehr gefördert werden. Diesen empfiehlt Lutz, noch vor Inkrafttreten der Neuregelung im Juli oder August aktiv zu werden.

Ziel der Bundesregierung ist es, durch die neue Regelung die Ausgaben für die Gründungsförderung um ein Drittel von gut drei auf zwei Milliarden Euro im Jahr zu senken. Allein im Mai erhielten über 22 000 Neugründer eine staatliche Finanzspritze, darunter knapp 14 000 das Überbrückungsgeld. Als Vorteil sehen Experten an, dass der Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung bestehen bleibt. Voraussetzung: Die Interessenten müssen wie bisher einen Business-Plan vorweisen können. (am)