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Faktor zehn

Großbritannien diskutiert höhere Pirateriestrafen

18.08.2008
Von pte pte
Urheberrechtsbewahrer haben derzeit einen Lauf, Filesharer geraten unter Druck: In Großbritannien wird ein neues Höchstmaß für Strafen gegen Online-Piraten diskutiert.

Das britische Intellectual Property Office hat eine Umfrage gestartet, in deren Rahmen eine massive Erhöhung der Geldstrafen für Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei eine Forderung des sogenannten Gowers-Berichts, der vom ehemaligen Chefredakteur der "Financial Times", Andrew Gowers, bereits Ende 2006 vorgelegt worden war. Dieser schlug vor, die Bußgeldzahlung für online begangene Verstöße gegen Rechte am geistigen Eigentum, bei denen ein Profitmotiv vorliegt, von 5.000 auf 50.000 Pfund (63.500 Euro) zu verzehnfachen. Diese Erhöhung des Strafhöchstmaßes würde es der Justiz ermöglichen, die konkreten Profite aus begangenen Straftaten besser bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. In der Praxis würden die Gerichte ohnehin nur äußerst selten die Höchststrafe verhängen, argumentiert Gowers. Bis Ende Oktober haben nun Organisationen und Institutionen aus allen gesellschaftlichen Bereichen Zeit, um zu dieser Frage Stellung zu beziehen.

"Geistiges Eigentum, das den Wert der Kreativität schützt, ist von vitalerem Interesse als je zuvor", erklärt Gowers in seinem Bericht. Allein die britische Musikindustrie büße heute rund 20 Prozent ihrer Einnahmen aufgrund von Raubkopien ein. Insbesondere die zunehmende Online-Piraterie mache der Branche zu schaffen. Gowers hält es daher für angebracht, dass Verstöße gegen das Recht am geistigen Eigentum in der digitalen Welt ebenso den geltenden Regeln für physische Produktpiraterie unterworfen werden sollen. Diese würde eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen. Zum Vergleich: In Deutschland können Urheberrechtsverletzungen im privaten, nicht-kommerziellen Umfeld mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden. Bei Verstößen in gewerblichem Ausmaß drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Mit dem Versuch, den Schutz des geistigen Eigentums im Internet drastisch zu verschärfen, steht Großbritannien nicht allein da. So sickerte bereits Anfang Juni durch, dass die EU mit den USA, Japan, Kanada und einer Reihe weiterer Länder über ähnliche Pläne verhandelt. Konkret geht es dabei um das sogenannte Anti-Piraterie-Abkommen namens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), durch das man hofft, dem Handel mit gefälschten Gütern beikommen zu können. Um das geistige Eigentum besser schützen zu können, werden dabei unter anderem auch die Einführung schwarzer Listen und Internet-Sperren für Filesharer und Maßnahmen der Web-Filterung angedacht.

"In Deutschland ist eine strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von finanziellen Motiven unabhängig", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT Recht Kanzlei, im Gespräch mit pressetext. Besonders im Bereich des Filesharings seien "kleinere Vergehen" bisher von Strafverfolgungen eher verschont geblieben. Dies dürfte sich aber mit ACTA ändern, was sich den Plänen der EU-Kommission entsprechend noch in diesem Jahr auswirken könnte. "Die Strafe kann bei kommerziellem Interesse an der Verbreitung Copyright-geschützter Dateien härter ausfallen als ohne finanzielle Motive. Dies betrifft aber nur das Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen und nicht die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung an sich", so Eckert. (pte)