Großbritannien: bis zu 14 Jahre Haft für Telefonate am Steuer

20.12.2007
Der Gesetzgeber hat in Großbritannien die Strafen für das Telefonieren am Steuer drastisch verschärft. Wer mit einem Handy am Ohr von der Polizei erwischt wird, kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe in unbegrenzter Höhe bestraft werden. Verursacht er zudem einen Unfall und telefonierte währenddessen, kann die Haftstrafe auf bis zu 14 Jahre steigen.

Großbritannien hat die Strafen für das Telefonieren am Steuer verschärft. Künftig können Autofahrer für den Gebrauch eines Mobiltelefons während der Fahrt mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe in unbeschränkter Höhe bestraft werden, wenn sie eine Gefahr für für den Straßenverkehr darstellen. Wenn durch das Telefonieren ein Unfall mit Todesfolge verursacht wird, kann das in bestimmten Fällen als Totschlag gewertet werden. Die Folge wären bis zu 14 Jahre Haft.

Bereits im Februar waren die Strafen für das seit 2003 bestehende Telefonverbot verschärft und ausgeweitet worden. Auch das Verfassen von Kurznachrichten und die Bedienung des Navigationsgerätes oder MP3-Players während der Fahrt kann schwere Strafen nach sich ziehen. Wenn die Polizei den Eindruck hat, dass der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet, dann kann sie auch das Telefonieren mit einer Freisprechanlage teuer bestrafen. Nach Unfällen überprüft sie jetzt die Handys der Fahrer, ob sie während der Fahrt verwendet wurden.

Der Grund für die Verschärfung der Strafen war unter anderem eine Studie. Sie hatte gezeigt, dass Telefonieren am Steuer gefährlicher ist, als Fahren mit der erlaubten Höchstmenge an Alkohohl im Blut. Das Unfallrisiko stieg beim Telefonieren um das Vierfache und selbst bei Verwendung einer Freisprechanlage steigt die Unfallgefahr. Mit der Androhung empfindlicher Strafen hofft man, dem bisher wenig beachteten Gesetz mehr Durchsetzungskraft zu verschaffen.

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