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Gravenreuth läßt nicht locker

26.08.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Der Münchner "Abmahnanwalt" von Gravenreuth spürt in Sachen "Webspace" wieder Oberwasser. Geschickt münzt er ein Angebot der Unterhachinger What’s Up AG, die die älteren Rechte an der Marke Webspace reklamiert, zum eigenen Vorteil um. Unterdessen erkennt die Politik Handlungsbedarf.

Die What’s Up AG hatte interessierten Providern einen zunächst auf ein Jahr befristeten kostenlosen Lizenzvertrag zur Nutzung des Begriffs Webspace angeboten. Süffisant bedankt sich nun der durch von Gravenreuth vertretene Klaus Thielker bei den Unterhachingern für die Anerkennung der Schutzfähigkeit einer Webspace-Marke im Internet-Bereich.

Das Vorgehen der Unterhachinger Firma ist in der Tat problematisch. Wie Thorsten Hassiepen, Leiter der Protestinitiative www.markengrabbing.de erläutert, sei auch diese Lizenzvereinbarung ein rechtlich bindender Vertrag. Was nach dem ersten Jahr passiere werde nicht erwähnt, und außerdem nehme die Anbieterin keinerlei Haftung und/oder Gewähr für den Bestand und die Verteidigung der Marke. Es sei wohl am besten, sich vor einer Unterschrift mit seinem Anwalt zu beraten, merkt Hassiepen an. Zweifellos jedoch hat die What’s Up AG den Gegner der Gravenreuthschen Markenpolitik keinen Gefallen getan, indem sie die beschreibende Nutzung von Webspace als rechtlich schutzwürdig anerkennt.

Genau in dieser Kombination, als beschreibende Angabe oder als Name, wird dem Begriff Webspace unter Experten keinerlei Patenschutz zugebilligt. Damit dürfte sich von Gravenreuth zu früh gefreut haben – zumal er inzwischen auch Gegenwind aus der Politik bekommt. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sprecher „Neue Medien“, Jörg Tauss, teilt in einem Rundbrief die Bedenken bezüglich der Marke Webspace und sieht dringenden Handlungsbedarf gegen "das Unwesen des Domaingrabbings auf der einen und das markenrechtliche Abmahnunwesen auf der anderen Seite".