Bislang liefen auch im härtesten Fall die Programme weiter:

Grauer Markt bei Wartung nach Konkurs

25.06.1982

MÜNCHEN - Der Einsatz neutraler Standardsoftware vereinfacht in vielen Fällen die Kosten-/Nutzenkalkulation durch feste Lizenzen oder Kaufpreise und feste Wartungsverträge. Ein böses Erwachen gibt es allerdings, wenn es auf einmal heißt: Softwarehersteller XY geht in Konkurs. Wer übernimmt in diesem Fall die Wartung? "Niemand", so die spontane Äußerung eines betroffenen Insiders. Dennoch sprechen die Befragten von einem "grauen Markt". der sich im Fall der Fälle etabliert.

Die juristische Seite ist klar. Ein Wartungsvertrag, erläutert ein Berater, ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Falle eine davon aus, so sei auch der Vertrag an sich hinfällig.

In den - wenigen - bekannten Fällen allerdings seien Mitarbeiter der in Konkurs gegangenen Softwarehäuser von sich aus an die Kunden herangetreten und hätten ihre Dienste angeboten. Dies jedoch in der Regel gegen einen neu vereinbarten Stundensatz und Vergütung nach Zeitaufwand.

Häufig bildeten sich auch Mitarbeitergruppen, die sich in einer neuen Rechtsform organisierten und eine Quasi-Nachfolge des Pleiteunternehmens anträten, meint ein Unternehmensberater. Die Kundenkartei stelle eine gute Ausgangsbasis für die zukünftige Arbeit dar.

Schutzmöglichkeiten gegen Widrigkeiten, wie den Ausfall der Wartungsleistungen, gibt es nach Meinung der Befragten so gut wie keine. Auch das Einholen einer Bankauskunft

vor dem Kaufentscheid sei kein verläßlicher Garant für die Vertragstreue, da zwischen Kauf und Konkurs in den meisten Fällen ein längerer Zeitraum liege. Eine Möglichkeit ist die, bei gleichzeitigem Kauf von Hard- und Software mit dem Hersteller eine Wartungsübernahmegarantie auszuhandeln, die dann in Kraft tritt, wenn das Softwarehaus, bei dem die Standardpakete gekauft wurden, nicht mehr zu Wartungsleistungen fähig ist. Dies allerdings ist mit Kosten verbunden, da die Hersteller in solchen Fällen ein Aufgeld verlangen, erzählt ein Branchenkenner.

Einen Trost jedoch haben die Softwarehersteller für den Anwender: In den eigenen Reihen ist kein Fall aus jüngerer Zeit bekannt, bei dem die Pakete durch Wartungsschwierigkeiten voll aus der Anwendung genommen werden mußten. Benötigtes Know-how sei in der Regel immer am Markt vorhanden. Natürlich muß in diesem Fall mit höheren Kosten gerechnet werden.

Ein anderes Problem drückt indes die Softwarehäuser: die Abwanderung. Fehlten plötzlich die Spezialisten, so klagt ein Softwareunternehmer, so müsse neues Know-how teuer auf dem Markt beschafft werden. Dennoch bemühe man sich in solchen Fällen, die Wartungsverträge in vollem Umfang aufrecht zu erhalten.