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GPS-Schnüffelstick: Den Partner jederzeit unter Kontrolle

30.01.2007
"Schatz, ich weiß, bei wem Du warst" könnte künftig die neue Begrüßungsformel lauten, wenn die US-amerikanische FirmaTrackstick.com genügend Reseller in Deutschland findet.

In Zeiten der elektronischen Post ist der Journalist ja einiges gewohnt: Dank mangelnder Verteilerpflege erhält er nicht nur Pressemitteilungen, sondern auch diverse dubiose Angebote in die Mailbox. Wie etwa die Frage, ob der Autor nicht als Reseller für Trackstick.com, einen Hersteller von GPS-Devices, tätig werden will. Die Mail wäre fast schon im elektronischen Nirwana verschwunden, wenn nicht das Kleingedruckte am Ende der Nachricht aufgefallen wäre. Entgegen der sonstigen Angewohnheit, die Einschränkungen zu einem Produkt lediglich in zwei Punkt großer Schrift und damit unleserlich zu publizieren, stand dort fett: "Es ist illegal, jemanden ohne sein Einverständnis zu verfolgen".

Ein GPS-Gerät, um jemand unbemerkt zu verfolgen und aufzuzeichnen wo ein Person war? Ja, denn es handelt sich bei dem Trackstick nicht um einen einfachen GPS-Empfänger im USB-Stick-Gewand, der nur die Position angibt, sondern um ein Kombigerät, das die unterschiedlichen Positionsdaten gleich in seinem 1 MB großen Speicher für eine spätere Auswertung ablegt. Diese kann etwa über Google Earth erfolgen. Hier wird dann die zurückgelegte Strecke auf Googles Satellitenfotos angezeigt. Wie lange das Schäferstündchen im romantischen Hotel gedauert hat, erfährt der gehörnte Partner dank des Tracksticks ebenfalls zuverlässig. Denn das Device verfügt, wie der Hersteller stolz wirbt, über einen Microcomputer, der in der Lage ist, mit speziellen Algorithmen auszurechnen, wie lange sich der Empfänger, sprich eine Person innerhalb eines Gebäudes aufgehalten hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, aber wir wissen ja, "es ist illegal...". (hi)