Android

Googles "Vorratsdatenspeicherung" ist womöglich Straftat

04.07.2016
Google nimmt zahlreiche Anruf-Informationen von Nutzern von Android-Smartphones auf und speichert sie. In seiner Datenschutzerklärung lässt sich das Unternehmen das dann auch noch vom Nutzer erlauben – Experten schlagen Alarm.
Welche Daten speichert Google von Android-Nutzern?
Welche Daten speichert Google von Android-Nutzern?
Foto: Google

Die lieben Daten - einerseits wollen wir die Smartphone-Nutzung möglichst bequem und kostenlos haben, andererseits sollen unsere Daten aber bei uns bleiben. Das passt offenbar nicht zusammen, denn Experten kritisieren erneut die Datenschutzrichtlinien von Google als unzureichend und möglicherweise sogar kriminell. So konnten Mitarbeiter von mobilsicher.de zwar wegen einer Verschlüsselung nicht herausfinden, was genau Google an seine Server überträgt, allerdings war ein direkter Zusammenhang zwischen Telefonaten und anschließender Server-Aktivität zu erkennen. Daher und aufgrund der sich eingeräumten Speicherung von "Telefonnummern, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" steht die Befürchtung im Raum, dass Google eine eigene Vorratsdatenspeicherung für Android-Smartphones praktiziert.

Auch der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Vorgehen Googles scharf. Gegenüber mobilsicher.de erklärt er, dass er weder eine gesetzliche Befugnis für Internetfirmen erkennen könne, Verbindungsdaten umfassend in dem umrissenen Stil zu verarbeiten, noch eine entsprechende wirksame Einwilligung. Dazu sei die Datenschutzerklärung zu unklar, außerdem erfolge die Einwilligung darin nicht freiwillig, da man ohne das abgerungene Einverständnis sein Smartphone nicht zum Telefonieren nutzen könne. Zudem sei es völlig unmöglich, im Namen Dritter einzuwilligen, dass auch deren Daten übertragen und verwendet werden.

Das Sammeln und Nutzen von Verbindungs- und Standortdaten verstoße Schaar zufolge gegen Datenschutzvorschriften. Gegebenenfalls könne sogar eine Straftat vorliegen, wenn der Konzern das Fernmeldegeheimnis verletzt, so der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte. Auch sei zu klären, inwieweit eine unzulässige Datenverarbeitung mit Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Rücken des Betroffenen vorliege. Nach Angaben von Heise hat Google den Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen. Nutzerdaten würden nur zur Verbesserung der Google-Dienste gespeichert, außerdem geschehe die Speicherung von Telefonanrufen nur dann, wenn auch Google-Apps- und -Dienste verwendet werden. "Anrufdaten werden keineswegs automatisch von Google gesammelt, nur weil man Android nutzt", so der Android-Betreiber.

Die Datensammlung deaktivieren - so geht's

Der Spezialist für Internet-Sicherheit Kaspersky Labs erläutert, wie Anwender ihre persönlichen Daten besser schützen. Zwar sei die Datenspeicherung von Google bislang freiwillig, allerdings seien alle Punkte vorab so konfiguriert, dass Google umfänglich Daten sammeln könne. Um die Dateneinspeisung zu beenden, sollte man alle Einstellungen unter Google Tracking Settings deaktivieren ("pausieren").

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