Nach EU-Strafe

Google verlangt künftig Lizenzgebühren für Google-Apps

18.10.2018
Von 
Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Google verlangt in der EU künftig von den Smartphone- und Tablet-Herstellern Geld für seine Apps. Die Hersteller dürfen dafür aber die Google Suche und Chrome weglassen. Auch Android-Geräte komplett ohne Google-Apps sind denkbar.
Google verlangt künftig Lizenzgebühren für Google-Apps
Google verlangt künftig Lizenzgebühren für Google-Apps
Foto: Primakov - shutterstock.com

Im Juli 2018 hat die EU eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Da Google mit seinem Betriebssystem Android seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, weil es die Hersteller von Android-Smartphones und -Tablets dazu zwinge, seine Google-Apps wie Google-Mail, Chrome, die Google-Such-App, Google Maps und weitere Google-Apps vorzuinstallieren. Google begründet das damit, dass die Werbeeinnahmen aus Suche und Chrome für die Weiterentwicklung des kostenlosen Android-Betriebssystems benötigt werden. Zudem verbietet Google den Geräteherstellern bisher abgeänderte Versionen von Android (so genannte „Forks“) vorzuinstallieren, wenn diese auch Smartphones mit einem unveränderten Android verkaufen.

Google reagiert nun auf die EU-Entscheidung und ändert seine Vorgaben für die Verwendung von Android auf Smartphones und Tablets im EU-Wirtschafts-Raum. Das Betriebssystem Android selbst bleibt kostenlos und Open Source. Für die Nutzung der Google-Apps müssen die Hersteller nun aber für Geräte im EU-Wirtschaftsraum zahlen. In diesem Zusammenhang wird Google separate Lizenzen für die Google-Suche und für Chrome anbieten.

Demnach dürfen Gerätehersteller nun zusätzlich auch veränderte Android-Forks auf ihren Smartphones und Tablets installieren und diese in der EU verkaufen, auch wenn sie gleichzeitig noch Original-Android-Geräte mit Google-Apps verkaufen. Außerdem können nun Geräte-Hersteller die Google Mobile Application Suite auch getrennt von der Google Search App oder dem Chrome-Browser lizenzieren. Die Geräte-Hersteller haben im EU-Wirtschaftsraum mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen also die Wahl, ob sie:

  1. wie gehabt alle Google Apps und Google Play (für die nun Lizenzgebühren anfallen) samt Chrome und Google-Suche (für diese beiden Anwendungen verlangt Google keine Lizenzgebühren) vorinstallieren oder

  2. Chrome und Google-Suche weglassen - und dafür alternative Apps wie zum Beispiel Firefox oder eine andere Suchmaschine aufspielen - aber die anderen Google-Apps und Google Play gegen Lizenzgebühren nutzen oder

  3. ein Android-Gerät komplett ohne Google-Apps und Google Play Store verkaufen und dafür dann auch keine Lizenzgebühren bezahlen müssen. Das gilt auch für die Nutzung des beliebten Youtube, wie The Verge berichtet. Ein Android-Gerät ohne Zugang zu Google Play dürfte aber für die meisten Nutzer denkbar uninteressant sein.

Google betont in diesem Zusammenhang, dass die Smartphone- und Tablet-Hersteller wie schon bisher auch alternative Apps zu den vorinstallieren Google-Apps ebenfalls vorinstallieren können.

Über die Höhe der Lizenzgebühren äußerte sich Google nicht. Die spannende Frage ist, ob die Gerätehersteller die neuen Lizenzgebühren auf die Käufer umlegen.

Das neue Lizenzmodell tritt am 29. Oktober 2018 für alle Smartphones und Tablets in Kraft, die im Wirtschaftsraum der EU verkauft werden.


(PC-Welt)