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Schaar

Google soll Details zu Widerspruchsrecht nennen

11.08.2010
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Google aufgefordert, sein geplantes Verfahren zur Bearbeitung von Widersprüchen gegen den Internet-Dienst Street View genau darzulegen.

Eine detaillierte Verfahrensbeschreibung liege bislang nicht vor, kritisierte Schaar in den "Ruhr Nachrichten" (Mittwoch) in Dortmund. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich besorgt darüber, dass Fotos aus Google Street View mit Adressverzeichnissen oder Telefonbuchdaten verknüpft werden könnten. Daraus könne dann ein ziemlich brisanter Daten-Mix entstehen, der etwa Aufschluss geben könne über Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit von Privatleuten, sagte Schaar nach einer Vorabmitteilung der Tageszeitung.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte es grundsätzlich, dass Google ein Widerspruchsrecht vor der Einführung des Dienstes ermöglicht. In einem Gespräch mit der WAZ-Gruppe (Mittwoch) äußerte er sich nach einer Vorabmitteilung aber besorgt über einen "weltweit möglichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen".

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Rolf Kornemann, kritisierte, dass die Fotos für Street View deutlich über Augenhöhe aufgenommen worden seien. Hecken und Zäune, die als Sichtschutz gedacht seien, würden so umgangen, sagte Kornemann der"Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch). Betroffene Eigentümer sollten Widerspruch einlegen, empfahl Kornemann.

Der Internet-Konzern hatte am Dienstag mitgeteilt, das Angebot werde zunächst für 20 Städte in Deutschland eingeführt. Mieter und Hausbesitzer sollen vorher mit einem Online-Formular die Gelegenheit bekommen, ihr Gebäude unkenntlich zu machen.

Der Internet-Experte der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, warf der schwarz-gelben Bundesregierung in der "Berliner Zeitung" (Mittwoch) vor, sie habe es versäumt, einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, an den sich Google halten müsse. Ähnlich äußerte sich SPD-Fraktionsvize Olaf Scholz. "Die von Google eingeräumten Widerspruchsrechte müssen für die Bürgerinnen und Bürger einfach zu erreichen und wahrzunehmen sein. Das muss in der Realität gut funktionieren", sagte er. (dpa/tc)