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Intermezzo oder dauerhafte Kooperation?

Google News und die Verlage

30.07.2013
Wer als Verlag nicht der freien Nutzung seiner Inhalte bei Google News zustimmt, fliegt raus.

So lautete die Ansage des Konzerns. Die meisten deutschen Verlage wollen diesen harten Schnitt nicht vornehmen, auch weil die Verwertungsinfrastruktur noch nicht steht. Internet-Surfer, die an diesem Donnerstag die Website Google News ansteuern, werden deswegen kaum einen Unterschied bemerken. Auf der Nachrichten-Seite von Google werden weiterhin Inhalte von führenden deutschen News-Portalen angerissen werden. Daran ändert auch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nichts, das an diesem Tag in Kraft tritt und das nach Einschätzung vieler Beobachter als "Lex Google" das Ende einer kostenlosen Nutzung der Verlagsinhalte durch den US-Konzern einläuten sollte. Von Bild.de bis Spiegel Online, von der "Neuen Osnabrücker Zeitung" bis hin zu sueddeutsche.de: Die meisten Verlage haben einer weiteren Verwendung durch Google News - zumindest vorläufig - zugestimmt.

Google-Sprecher Kay Oberbeck spricht von hunderten "geschätzten Partnern von Google News", die ihr Einverständnis abgegeben haben. "Dies belegt, dass Google News eine wichtige offene Plattform mit einer großen Bandbreite an Nachrichtenquellen bleibt - sowohl für Verlage, um über diese Plattform zu informieren, als auch für Nutzer, um darüber Nachrichten zu suchen und zu finden." Google werde weiter mit Verlagen zusammenarbeiten und sie dabei unterstützen, dass sie ihre digitalen Inhalte bestmöglich einsetzen können.

Fragt man bei den Verlagen nach ihrer Beziehung zu Google, hört man das Wort "Partner" nur sehr selten. Zwar wird die Kontroverse nicht mehr auf offener Bühne oder in Anzeigenkampagnen im Netz ausgetragen. Hinter den Kulissen streiten Google und die Verlage aber sehr wohl weiter, wie der Wortlaut des LSR zu interpretieren ist. Kommt die Formulierung von den lizenzfreien "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" im LSR einem Freibrief für Google News gleich? Oder können die verlinkten "Snippets" in dem Angebot durch das LSR unterbunden werden?

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) räumt in einem Rundschreiben an seine Mitglieder ein, dass "Inhalt und Reichweite des neuen Leistungsschutzrechts (..) gerichtlich noch nicht geklärt sind". Um sich alle Optionen offenzuhalten, haben deshalb viele Verlage ihre "vorläufige Einwilligung" zur Nutzung ihrer Inhalte auf Google News mit dem Hinweis verbunden, dass sie der Auffassung von Google widersprechen, dass die "Snippets" unter die Ausnahmebestimmungen des LSR fallen.

Außerdem verweisen die Verlage darauf, dass sie möglicherweise ihre Rechte in eine Verwertungsgesellschaft einbringen können, die dann ähnlich wie die Gema oder die VG Wort Lizenzentgelte eintreiben würde. Noch steht aber nicht fest, ob die Branche tatsächlich die Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft anstrebt oder vielleicht auch eine bestehende Organisation mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.

In diesem Kontext muss man auch die Stellungnahme der Axel Springer AG sehen, die zu den Verfechtern des LSR gehört: "Axel Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an. Dazu trifft das Unternehmen derzeit bereits Vorbereitungen und führt konkrete Gespräche. Bis diese Vorbereitungen abgeschlossen sind und die Vermarktung des Rechts beginnen kann, entsteht aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo."

Die Chancen, dass Google und die deutschen Verlage nach Ablauf des "Intermezzos" zu den Konditionen der Pressehäuser zusammenkommen, stehen nicht gut. Der US-Konzern hat stets deutlich gemacht, dass man für die Darstellung von Verlagsinhalten auf Google News nicht zahlen will, weil man den Verlagen mit der Verlinkung der Inhalte im Netz eigentlich einen Gefallen tue. Google verwies dabei auf ein Zitat des Bloggers und Journalisten Mario Sixtus: "Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen."

Die Verlage beharren darauf, dass Google spätestens mit der Verwendung der Inhalte auf der allgemeinen Such-Seite sehr wohl Geld verdiene, ohne die Eigentümer der Inhalte an den Erlösen zu beteiligen. Doch solange die gemeinsame Verwertung der Verlagsinhalte nicht organisiert ist, möchten die meisten Pressehäuser nicht darauf verzichten, dass ihnen das Google-Taxi Kunden vor die Tür fährt. (dpa/tc)