Web

Google Maps: Privatpersonen ungewollt abgebildet

07.08.2007
Von pte pte
In der Nacht von Montag auf Dienstag hat Google das umstrittene Street-View-Feature seines Routenplaners Google Maps erweitert: Von nun an können sich User virtuell auf einer beliebigen Stelle einer Straße in Los Angeles und San Diego platzieren, um die Umgebung in hochauflösender Rundumsicht zu betrachten. Bislang beschränkte sich der Service auf San Francisco, New York und drei weitere Städte. Die Tatsache, dass Passanten, die sich zufällig auf der Straße aufhalten, während Google die Umgebung abfotografiert, Teil der Panoramaansichten werden, führt seit Einführung des Angebots zu Problemen.

Die Internetgemeinde hatte bereits Stunden nach der ersten Veröffentlichung damit begonnen, peinliche Situationen auf den Fotos ausfindig zu machen. Kevin Bankston aus San Francisco war beispielsweise online dabei erwischt worden, heimlich geraucht zu haben, berichtet die "Los Angeles Times". Nach seiner Beschwerde wurde das betreffende Foto von Google entfernt. Trotzdem verlangt Bankston, dass der Suchmaschinenbetreiber die Gesichter von Personen von nun an automatisch unkenntlich machen solle.

Offiziell dient das neue Feature dazu, Plätze, die man besuchen möchte, bereits im Vorfeld zu erkunden. Viel öfter würde der Service jedoch zur Befriedigung des persönlichen Voyeurismus genutzt, so Forscherin Charlene Li. Rechtlich ergeben sich für Google keine Probleme, denn nach geltendem US-Gesetz ist es erlaubt, im öffentlichen Raum uneingeschränkt zu fotografieren. Nichtsdestotrotz erklärte das Unternehmen, Fotos im Fall einer Beschwerde zu entfernen. Zu diesem Zeitpunkt kann sich das Bild jedoch schon im Netz verbreitet haben.

Bislang ist nicht bekannt, ob Google plant, den Service auch für Städte außerhalb der USA anzubieten. In Österreich würde sich der Suchmaschinenbetrieber damit in einer Grauzone bewegen, meint ein österreichischer Rechtsexperte im Gespräch mit pressetext. "Es ist nicht grundsätzlich juristisch verboten, aber der Anbieter hätte vor der Veröffentlichung zu klären, ob persönliche Interessen von Privatpersonen beeinträchtigt werden." Es reiche nicht, die betreffenden Fotos erst nach einer Beschwerde zu entfernen. (pte)