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Google einigt sich mit der US-Börsenaufsicht

14.01.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Suchmaschinenbetreiber Google hat eine Untersuchung der US-Wertpapieraufsicht SEC unbeschadet überstanden. Die SEC hatte die Ermittlungen gegen das kalifornische Unternehmen im Vorfeld des IPO (Initial Public Offering) im August 2004 aufgenommen. Damals war bekannt geworden, dass die Company im Zeitraum zwischen September 2001 und Juni 2004 mehr als 23,2 Millionen Aktien sowie knapp 5,6 Millionen Optionsscheine ausgegeben hatte, ohne die Papiere bei der Börsenaufsicht zu registrieren. Nach US-Aktienrecht muss ein Unternehmen öffentlich anzeigen, wenn es im Verlauf eines Jahres Optionsscheine im Wert von über fünf Millionen Dollar ausgibt.

Um das Problem zu entschärfen, hatte die Company kurz vor dem Börsengang angekündigt, die Ausgabe rückgängig zu machen und die Papiere für insgesamt 25,9 Millionen Dollar inklusive Zinsen zurückzukaufen. Obwohl das Angebot wegen des stark gestiegenen Aktienkurses nur auf geringe Nachfrage stieß, handelte sich Google damit Pluspunkte bei der obersten Wertpapierbehörde der USA ein. Wie die SEC bekannt gab, hat sie den Fall ad acta gelegt, nachdem das Google-Management und der oberste Rechtsbeistand des Unternehmens, David Drummond, eine Unterlassungserklärung unterzeichneten. Die Vorwürfe der SEC wurden dabei weder bestätigt noch bestritten.

Außerdem entschied die SEC nun, nicht weiter wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht (Quite Period) gegen Google vorzugehen. Hintergrund war ein Interview des US-Magazins "Playboy" mit den beiden Unternehmensgründern Larry Page und Sergey Brin. Das Gespräch mit dem Magazin hatte bereits am im April stattgefunden, veröffentlicht wurde es jedoch erst kurz vor dem IPO.

Im Vorfeld eines IPO ist es Managern verboten, über die Angaben im Emissionsprospekt hinaus Informationen zu verbreiten. (mb)