EuGH

Google Ad-Keywords verletzen keine Markenrechte

23.03.2010
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
In einem mit Spannung erwarteten Urteil zur Suchmaschinenvermarktung hat der Europäische Gerichtshof zugunsten von Google entschieden.

Werbekunden von Google dürfen der Entscheidung zufolge Markennamen von Mitbewerbern als Schlüsselbegriffe ("Keywords") für ihre "AdWords"-Anzeigenschaltungen verwenden, beschied der EuGH laut Bericht des "Wall Street Journal". Google war im Zuge von Verfahren in Frankreich vor dem höchsten europäischen Gericht gelandet. Verschiedene Firmen, darunter der Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton (LVMH) hatten dem Internet-Konzern dort Verletzung ihrer Marken vorgeworfen.

Google könnte indes dazu verpflichtet werden, die Verletzung von Markenrechten in Werbung auf seinen Seiten zu kontrollieren, so der EuGH weiter. Dies zu entscheiden überließen die Richter in Luxemburg allerdings den französischen Richterkollegen.