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Gnadenfrist für Napster

13.02.2001
Wieder erlitt Napster vor Gericht eine Niederlage: Die Musiktauschbörse bleibt zwar vorerst geöffnet, muss künftig jedoch die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten MP3-Songs unterbinden.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wieder musste Napster eine Niederlage einstecken: Zwar hatte das Berufungsgericht in San Franzisko die Musiktauschbörse nicht gleich geschlossen, wie es ein Bezirksgericht gefordert hatte, doch das Verbot, weiterhin als Plattform für den Austausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu fungieren, zwingt das Internet-Unternehmen, sein Geschäftsmodell komplett umzustellen. Plattenlabels sind nun legitimiert, die Firma aufzufordern, bestimmte Lieder aus der Datenbank zu löschen, damit registrierte Nutzer diese nicht mehr herunterladen können. Sollte das Unternehmen dieser Forderung nicht nachkommen, drohen neben der Schließung des Dienstes auch Schadenersatzklagen in Millionenhöhe.

Das dreiköpfige Richtergremium des Ninth Circuit Court of Appeals in San Franzisko entschied einstimmig: "Napster hat durch sein Verhalten bewusst dazu aufgerufen, die Urheberrechte der Ankläger zu verletzen." Die im vergangenen Jahr von der Richterin Marilyn Patel erlassene einstweilige Verfügung wurde für korrekt befunden. Das Berufungsgericht verfügte jedoch, dass Patel ihr Urteil geringfügig ändern soll. Der umformulierte Beschluss wird Napster innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen zugestellt. Damit können Plattenfirmen von Napster verlangen, durch Copyright geschützte Stücke aus der Musikdatenbank zu entfernen.

Mit Napsters Software können Benutzer die auf ihrer Festplatte gespeicherten MP3-Songs anderen Musikfans über das Web als Download zur Verfügung stellen. Bei der Musiktauschbörse selbst sind lediglich Informationen darüber erhältlich, auf welchen Client-Rechnern die MP3-Files zu finden sind. Wird das urheberrechtlich geschützte Material nun für den Download gesperrt, wäre Napster die Geschäftsgrundlage entzogen.

Ein Sprecher der Recording Industry Association of America (RIAA) feierte den Gerichtsentscheid als "klaren Sieg" für die Musikbranche. Die Plattenlabels hatten immer wieder betont, ihnen entstünden Millionenschäden, da potenzielle Kunden sich Musik aus dem Napster-Fundus laden, statt sich CDs zu kaufen. "Jetzt ist es an der Zeit für Napster, einen Schritt zurückzugehen und sein Geschäft auf die althergebrachte Weise zu führen", erklärte RIAA-Sprecherin Hilary Rosen.

Der Medienkonzern Bertelsmann, der im Oktober 2000 eine Allianz mit Napster eingegangen war (Computerwoche online berichtete), begrüßte den Urteilsspruch ebenfalls. Allerdings wollen sich die Gütersloher für ein kommerzielles Geschäftsmodell einsetzen, das sowohl den Anwendern als auch der Musikindustrie entgegen kommt. Noch in diesem Jahr will die Bertelsmann E-Commerce Group ein Abo-Verfahren für die Tauschbörse vorstellen. Gegen eine Monatsgebühr sollen Nutzer einen Zugang zur Musikdatenbank des hauseigenen Musiklabels Bertelsmann Music Group (BMG) erhalten. Derzeit buhlt das deutsche Unternehmen um die Teilnahme großer Plattenlabels. "Der Gerichtsentscheid hilft, die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen", kommentierte Andreas Schmidt, President und CEO der Bertelsmann E-Commerce Group, das Urteil des US-Gerichts.

Napster selbst sieht das jedoch anders. Verteidiger David Boies, der sich bereits als Chefankläger im Microsoft-Kartellverfahren einen Namen machte, kündigte an, erneut in die Berufung zu gehen - wenn es sein muss, auch bis vor das Oberste Gericht. Ein derartiger Schritt sei durch die Wichtigkeit des Falls gerechtfertigt, erklärte er. Die Tauschbörse hat ihre Mitglieder auf ihrer Website inzwischen dazu aufgerufen, Abgeordneten des US-Kongresses sowie des Senats Protestmitteilungen per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon zukommen zu lassen. Zudem bittet Napster darum, die Musikfirmen anzuschreiben, um ihnen die Meinung zu sagen.

Ob die Millionen von Napster-Nutzern der Tauschbörse auch künftig die Treue halten, ist mehr als fraglich, denn schon jetzt stehen die Nachfolger in den Startlöchern. Möglicherweise wechseln frustrierte Napster-Fans dann zu Peer-to-Peer-Netzen für Filesharing, wie etwa Gnutella. Ihnen ist gerichtlich nur sehr schwer beizukommen, da sie im Gegensatz zu Napster nicht nur die Musiktitel, sondern auch das Verzeichnis für den Zugriff im Netz verteilen.