Angestellte Manager im Fadenkreuz

GmbH-Chefs aufgepasst - ab sofort mehr Außenprüfungen

16.03.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Worauf sich GmbH-Geschäftsführer einstellen sollten

Seit 2010 haben die Finanzbehörden mehr Befugnisse zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Infolgedessen wird die Zahl der Außenprüfungen tendenziell zunehmen. Folgende Neuregelungen sollten GmbH-Geschäftsführer beachten:

1. Breite Legitimation: Eine Außenprüfung ist ohne besonderen Anlass legitim. Maßgebend ist allein, dass die Summe der positiven Einkünfte die Grenze von 500.000 Euro überschreitet. Verlusteinkünfte werden nicht saldiert. Außerdem betrachtet das Finanzamt - auch bei zusammen veranlagten Eheleuten - jeden Steuerzahler einzeln.

2. Strenge Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Jahre. Für das Jahr 2010 sind die Unterlagen also bis 2016 aufzubewahren. Zudem gilt: Wer einmal die Grenze überschritten hat, wird nicht sofort vom Prüfungsplan gestrichen. Auch in den folgenden fünf Jahren ist eine Außenprüfung noch möglich.

3. Private Unterlagen: Die Prüfer besuchen den Steuerzahler in der Regel zu Hause. Für die Prüfung sind sämtliche Unterlagen über relevante Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Je geringer die Zinseinkünfte sind, desto kritischer schauen die Beamten auch auf die Verwendung des privaten Einkommens. Deshalb ist es ratsam, Nachweise über größere Privatausgaben zu sammeln.

4. Elektronische Daten: Für die Außenprüfung dürfen auch elektronische Daten herangezogen werden. Das gilt bei der Prüfung von Firmen ebenso wie bei der Prüfung von Privatleuten. Sie sollten sich daher darauf einstellen, dass sich die Prüfer auch den PC oder Laptop anschauen und die Herausgabe elektronischer Daten verlangen können.

5. Empfindliche Nachzahlungen: Es empfiehlt sich, die Aufbewahrungspflicht ernst zu nehmen und mit dem Prüfer zu kooperieren. Denn sonst kann das Finanzamt die Steuern höher festsetzen. Außerdem hat die Behörde seit 2009 die Möglichkeit, ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro zu verhängen - unabhängig davon ob der Steuerpflichtige als Privatperson oder als Unternehmer betroffen ist.

Weitere Informationen und Kontakt:

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