Glossar

24.12.1999

Interconnection

Die Zusammenschaltung von Netzen unterschiedlicher Carrier heißt Interconnection. In der Regel handelt es sich dabei um die Verbindung der Netze von Telekom-Wettbewerbern mit dem Netz des Ex-Monopolisten. Theoretisch denkbar wäre auch, daß etwa Stadtnetzbetreiber einen Vertrag mit Mannesmann Arcor über die Nutzung von deren Netz abschließen. Doch Arcor vermietet sein Telefonnetz eigenen Angaben zufolge derzeit noch nicht an andere Carrier. Der Preis, den die Wettbewerber der Telekom für die Nutzung des Telekom-Netzes bezahlen, heißt Interconnection-Gebühr.

Teilnehmernetzbetreiber

Wer eigene lokale Netze aufbaut, ist ein Teilnehmernetzbetreiber. Da diese Gruppe verglichen mit Verbindungsnetzbetreibern und Resellern den größten finanziellen Aufwand hat, wurde eine Zeit lang diskutiert, die Interconnection-Gebühr für diese Anbieter am niedrigsten zu halten. Mittlerweile ist die Unterscheidung zwischen Teilnehmer- und Verbindungsnetzbetreiber allerdings wieder vom Tisch.

Verbindungsnetzbetreiber

Verbindungsnetzbetreiber besitzen keine eigenen Teilnehmernetze, stellen aber die Verbindung zwischen diesen her.

Reseller

Reseller verfügen über keine eigenen Netze. Sie erhalten daher keine Interconnection-Leistungen, sondern haben Anspruch auf ein spezielles Resale-Angebot der Telekom. Ein Reseller muß lediglich die Kosten für die Kundenakquise, ein eigenes Tarifmodell, Billing und Customer-Service tragen.

Element-based Costing (EBC)

Das EBC-Modell basiert auf der Idee, die Wettbewerber für die tatsächlich genutzten Netzelemente bezahlen zu lassen. Als Elemente im Netz, die unterschiedlich viel kosten sollen, kommen in erster Linie Transport und Vermittlung in Frage. Ein Netz besteht aus dem Anschlußbereich und dann wechselweise Vermittlungstelle, Transportelement, Vermittlungsstelle. Jede Leistung ließe sich dann berechnen, indem man die Kosten der genutzten Elemente addiert. Da so eine Lösung sehr komplex ist, wird mit einer Umsetzung nicht mehr im Jahr 2000 gerechnet.