Gleichstellungsgesetz verunsichert IT-Branche

12.09.2006
Von 
Winfried Gertz ist Journalist in München. Er arbeitet in einem Netzwerk von zahlreichen Anbietern kreativer Dienstleistungen. Das Spektrum reicht von redaktioneller Hörfunk- und Fernsehproduktion über professionelle Fotografie bis zu Werbetexten für Industrieunternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Zwar fürchtet Sepago-Chef Lütke Wissing solche Konflikte nicht, dennoch schwant ihm Übles. Womöglich kämen findige Unternehmer auf die Idee, unliebsame Konkurrenten durch rechtliche Anwürfe schwer in Beschlag zu nehmen. "Die können sich dann nicht mehr aufs Kerngeschäft konzentrieren und bewegen sich schnell am Rande des Ruins." Eine keineswegs übertriebene Befürchtung, sagt der Jurist Hegels. Diskriminierende Äußerungen, selbst wenn sie unbedacht fielen oder flapsig gemeint seien, könnten teuer werden.

Diskriminierungsfalle Bewerbungsfoto

Am stärksten wirkt sich das Gesetz auf den Einstellungsprozess aus. Schon das Bewerbungsfoto kann laut Arbeitsrechtler Schneider diskriminierungsrelevant sein, etwa weil es Rückschlüsse auf die ethische Herkunft zulasse. Ferner gebe ein Lichtbild auch Aufschluss über das Alter oder eine im Gesicht erkennbare Behinderung, hingegen keine für den Job relevanten Zusatzinformationen. Nicht ratsam sei daher, Bewerber aufzufordern, ein Foto zu schicken. "In den USA gilt es als verpönt, ein Bewerbungsfoto zu verlangen."

Um sich vor dem Vorwurf der Altersdiskriminierung zu schützen, rät Richter Beseler, Alterswünsche in Stellenangeboten und Arbeitsplatzbeschreibungen durch den Begriff "Berufserfahrung" zu ersetzen. Und noch ein Tipp: Firmen, deren Belegschaften zu jung oder überwiegend männlich strukturiert sind, sollten "auf solche Schräglagen Bezug nehmen und ältere wie weibliche Kandidaten ausdrücklich bitten, sich zu bewerben".