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GI fordert sicheren Rechtsrahmen für Datenaustausch

24.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Angesichts des Entwurfs der Bundesregierung zum 3. Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften sieht die Gesellschaft für Informatik (GI) dringenden Handlungsbedarf: Hinter dem unscheinbaren Titel des Gesetzesentwurfs verberge sich nicht weniger als die Gleichstellung schriftlicher und elektronische Akten. Getreu dem Motto "Moderner Staat - moderne Verwaltung" solle damit ein rechtlicher Rahmen für den Datenaustausch geschaffen werden.

"Von einer umfassenden elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung träumen wie schon lange. Allerdings müssen dabei die Sicherheits- und Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger besonders berücksichtigt werden", erklärte GI-Präsident Heinrich Mayr. Die Gesellschaft habe daher in einer Stellungnahme eine Reihe von Ergänzungen gefordert. So sollten die Behörden unter anderem verpflichtet werden, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen wie Verschlüsselung zu treffen. Daten sollten auch nur dann elektronisch übermittelt werden, wenn die Betroffenen zuvor der Nutzung dieses Kommunikationsweges zugestimmt hätten. Im Volltext können Interessierte das GI-Papier hier (PDF-Datei) nachlesen. (tc)