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Keine Rundfunkgebühren

GEZ-Gebühren werden nicht bei jedem PC fällig

13.04.2010
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschlussverfahren entschieden, dass nicht für jeden internetfähigen PC GEZ-Gebühren zu zahlen sind.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist nicht der Meinung, dass für internetfähige PCs immer Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist nicht der Meinung, dass für internetfähige PCs immer Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
Foto: Fotolia, H. Kalfar

Wenn es um die Eintreibung von Gebühren für das öffentlich-rechtliche Medienwesen geht, verstehen die Sender wenig Spaß. Das musste auch ein Informatiker aus dem Hessischen erkennen. Er hatte sich geweigert, für einen internetfähigen PC im Keller seines Hauses GEZ-Gebühren zu zahlen. Er argumentierte, er habe bereits Rundfunk- und Fernsehgeräte im Obergeschoss seines Domizils angemeldet, für die er auch Gebühren entrichte. Der hessische Rundfunk argumentierte dagegen, dies sei unerheblich. Relevant sei lediglich, dass ein PC prinzipiell empfangsbereit für Sendungen des öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogramms sei - was auf alle internetfähigen Computer zutrifft.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof schloss sich bei seinem Beschluss vom 30. März 2010 nun der Ansicht des Informatikers an (Aktenzeichen: 10 A 2910/09). Betreibe ein Rundfunkteilnehmer in den ausschließlich privat genutzten Räumen seines Einfamilienhauses angemeldete Rundfunkempfangsgeräte und zusätzlich in seinem beruflich genutzten häuslichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner (Personalcomputer), so ist dieser Rechner von Rundfunkgebühren befreit, heißt es in der Entscheidung der Richter in Kassel.