GEZ-Gebühr für PCs ist eine Steuerabgabe

04.10.2006
Von Richard Knoll
Die geplante GEZ-Gebühr für Internet-fähige Computer ist eine unzulässige Steuer. Das behauptet Andreas Beuslein, Inhaber der Bonner Firma Included EDV-Service.

"Es werden keine Rechner oder Computersysteme mehr vertrieben, die nicht Internet-fähig wären", erklärt Beuslein. Somit gehe die GEZ-Gebühr auf die Geräte an den technischen Realitäten heutiger Computer vorbei. "Außerdem müssen Firmen ihre Umsatzsteuer dem Finanzamt online melden und damit auch einen online-fähigen Rechner haben", so Included-Inhaber Beuslein weiter.

Ab dem 1. Januar 2007 soll für jeden Internet-tauglichen Rechner in Privathaushalten und Firmen mindestens eine Radiogebühr von 5,52 Euro erhoben werden. Unternehmen mit mehreren Computern, die an einem Standort in einem Netzwerk zusammengeschlossen sind, müssen diese nur einmal entrichten. Nach Ansicht von Andreas Beuslein haben die Nutzer keine Wahl, ob ihr Rechner diese Kriterien für die neue GEZ-Gebühr erfüllt oder nicht. "Und damit ist es rechtlich keine Gebühr mehr, sondern eine Steuerabgabe, denn sie betrifft jeden Besitzer eines Computers", meint Beuslein.