Gewaehrleistung gilt auch fuer Beta-Releases

06.10.1995

MUENCHEN (CW) - Der flaechendeckende Versand von Betaversionen koennte fuer Software-Anbieter bittere Folgen zeitigen. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Muenchen. Dort wurde entschieden, dass fuer derartige Pre-Releases von Programmen dieselben Gewaehrleistungsrechte gelten wie fuer fertige Produkte.

Nach der Interpretation des auf Datenverarbeitung spezialisierten Rechtsanwalts Frank Koch koennen die Kunden nun Nachbesserung verlangen, wenn sie Fehler finden. Insofern ist die unfertige Software dem Endprodukt gleichgestellt. Damit wird jedoch der Sinn des Versands von Betaversionen in Frage gestellt, der darin besteht, dass die Anwender den Herstellern durch ihre Kritik helfen, ein moeglichst fehlerfreies Produkt auf den Markt zu bringen. Dieses Verfahren wird unwirtschaftlich, wenn die Kritik zu einem Anspruch auf kostenlose Bug-Fixes fuehrt.