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Gesetz zur digitalen Signatur tritt in Kraft

23.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In Deutschland ist gestern das neue Signaturgesetz in Kraft getreten, wonach digitale Unterschriften künftig den gleichen legalen Status wie handschriftliche Unterzeichnungen erhalten. Die Regelung ermöglicht ab sofort den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) sind nun die Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen die digitalen Signaturen von so genannten Zertifizierungsstellen ausgegeben werden können. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen sollen schnellstmöglich an die neue Rechtslage angepasst werden.

Müller geht davon aus, dass die digitale Signatur den Informations- und Kommunikationsmarkt künftig noch stärker beleben wird. Verbraucherschützer reagierten skeptisch auf die neue Regelung. Sie kritisierten unter anderem Nachteile für die Konsumenten bei der Beweislast.