Zunächst nur Einstweilige Anordnung

Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe vorerst gestoppt

19.03.2008
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten ("Vorratsdatenspeicherung") vorerst gestoppt.

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt.

Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten beispielsweise über Teilnehmer und Zeitpunkt von Telefonaten speichern. Sie dürfen allerdings dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird. Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. (dpa/tc)