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Geschädigte Lernout & Hauspie-Aktionäre dürfen weiter gegen KPMG prozessieren

28.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach dem Beschluss eines US-Bundesgerichts wird die Sammelklage von geschädigten Lernout & Hauspie-Anlegern (L&H) gegen die Wirtschaftprüfungsgesellschaft KPMG Belgien und deren Konzernmutter in den USA fortgesetzt. Richterin Patti Saris entschied jedoch, entsprechende Verfahren gegen die KPMG-Niederlassungen in Großbritannien, Singapur und der Schweiz fallen zu lassen.

Vor gut zwei Jahren war bekannt worden, dass der in Belgien und den USA ansässige Spracherkennungsspezialist Lernout & Hauspie seine Einnahmen durch Scheingeschäfte um 373 Millionen Dollar künstlich aufgebläht hatte. Der Börsenwert des Unternehmen sank daraufhin von einstmals gut zehn Milliarden Dollar gegen Null. Ende 2000 musste die Softwarefirma schließlich Konkurs anmelden. Nachdem Bemühungen scheiterten, das Unternehmen zu restrukturieren, wurden die Einzelteile der ehemalige Vorzeigefirma verkauft. Nach Schätzungen eines Berater der Klägerseite entstand den Anlegern dabei ein Schaden von bis zu drei Milliarden Dollar.

In ihrer Begründung erklärte Richterin Saris, zwar würden die US-Mutter und die offiziell für die Bücher von L&H zuständige belgische KPMG-Niederlassung unabhängig voneinander arbeiten, doch sei das US-Unternehmen von L&H als Hauptprüfer genannt worden. Zudem hätten Angestellte von KPMG USA offenbar die Bilanzen des Softwarekonzerns eingesehen. Insbesondere ein Partner von KPMGs US-Capital Markets Group, der erst in London und anschließend in Houston tätig war, soll eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Finanzberichte gespielt haben.

KPMG weist jegliche Verantwortung von sich. Das New Yorker Wirtschaftsprüfungsunternehmen erklärte, für die Betrügereien seien in erster Linie Topmanager und Angestellte von L&H beteiligt. Sie hätten Anleger und Auditoren bewusst getäuscht. Das Unternehmen kündigte daher an, sich energisch gegen diese "falsche Entscheidung" zur Wehr zu setzen. (mb)