Web

Gerichtsurteil: TI darf weiter Qualcomms CDMA-Patente nutzen

02.07.2004

In einem Rechtstreit zwischen Texas Instruments ( TI ) und Qualcomm hat das Delaware Chancery Court entschieden, dass Qualcomm die gegenseitige Lizenzvereinbarung nicht auflösen dürfe. Zwar habe TI vertrauliche Informationen über den Deal bekannt gegeben und müsse gegebenenfalls für entstandene Schäden bei Qualcomm aufkommen. Für die Auflösung des Vertrags, dies hätte für TI ein Ende der Produktion von CDMA-Chips (Code Division Multiple Access) bedeutet, reiche dies allein jedoch nicht aus.

Die beiden Chiphersteller hatten im Dezember 2000 ihr jeweiliges Wireless-Patentportfolio für einander geöffnet. Im Zuge der Crosslicensing-Vereinbarung erlaubte der kalifornische Mobilfunkchip-Designer TI die Nutzung von Patenten für den von Qualcomm entwickelten CDMA-Standard und nahm dafür TIs Patente im Bereich DSP- (Digital Signal Processor) und Analog-Technik unter Lizenz.

Im Juli vergangenen Jahres hatte Qualcomm TI wegen angeblicher Preisgabe vertraulicher Details der Vereinbarung auf Schadensersatz und die Beendigung des Vertrags verklagt. Die Texaner konterten darauf im September 2003 mit einer Gegenklage. Dabei wurde dem Vertragspartner vorgeworfen, er habe Handy-Herstellern entgegen Vereinbarung Preisnachlässe bei der Abnahme von eigenen Mobilfunkchips eingeräumt. Die beiden Klagen wurden später vom Delaware Chancery Court zusammengefasst.

Sowohl TI als auch Qualcomm werten das vorläufige Gerichtsurteil in dem Rechtstreit als Sieg für sich. Zwar räumte TI ein, dass das Gericht die eigene Gegenklage abzuweisen plane. Andererseits sei durch den Richterspruch die Lieferung von CDMA-Chips weiterhin gesichert. Qualcomm wiederum begrüßte, dass das Gericht TIs Ansprüche zurückgewiesen hat, seine eigene Schadensersatzklage jedoch am 16. August weiter verhandelt werde. (mb)