Rechtstreit um Forenhaftung

Gerichtsurteil: Für diffamierende Kommentare in Blogs und Foren haften deren Betreiber

07.12.2007
Das Landgericht Hamburg will schon allein die Veröffentlichung diffamierender oder die Persönlichkeit verletzender Kommentare unter Strafe stellen - auch wenn sie wieder gelöscht wurden.

Im vorliegenden Fall geht es um den Journalisten und Betreiber des Blogs "Medienblog" Stefan Niggemeier. Dieser war von der Fernsehproduktionsfirma Callactive mit einer einstweiligen Verfügung belegt worden, weil sich unter einem Blog-Eintrag über Call-TV-Sendungen ein anonymer Kommentar mit laut Callactive diffamierenden Äußerungen gefunden hatte. Niggemeier hatte nach eigenen Aussagen den Kommentar einige Tage später selbst entfernt, noch bevor er von den Anwälten von Callactive angeschrieben wurde. Doch das war dem Landgericht Hamburg nicht genug: Niggemeier hätte den Kommentar schon vor seiner Veröffentlichung kontrollieren müssen und hafte für die Veröffentlichung der Diffamierung, hieß es jetzt schon einmal mündlich von den Richtern.

Mit dem Fall erhält die seit Jahren anhaltende juristische Auseinandersetzung über die Haftung für Diskussionsbeiträge und Kommentare in Foren, Blogs und Websites neue Nahrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diesbezüglich im März 2007 grundsätzlich klargestellt, dass Betreiber für solche diffamierenden Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden können, selbst, wenn die Verfasser bekannt sind. Die Betreiber sind jedoch verpflichtet solche Inhalte umgehend zu entfernen, wenn sie sie entdecken. Der BGH bestätigte damit Urteile, wie sie zuvor auch die Landgerichte Berlin und Düsseldorf sowie die Oberlandesgerichte in Düsseldorf und München gefällt hatten. Es wird daher mit großen Interesse die schriftliche Urteilsbegründung und das Strafmaß des Hamburger Landgerichts erwartet. (as)