K&O Beratung verhindert illegale Know-how-Weitergabe:

Gerichtskosten statt schnellen Geldes

05.03.1982

DÜSSELDORF (je) - Ein Wuppertaler Unternehmensberater legte gegen eine einstweilige Verfügung, die ihm die Weitergabe fremden Know-hows untersagte, Widerspruch ein und scheiterte damit vor dem Düsseldorfer Landgericht. Gewinner war die K&O Unternehmensberatung Kollrich GmbH, Offenbach (Main).

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Ordner mit Unterlagen und Dokumentationen zum K&O-Fuhrpark-Leistungs- und -Kostenauswertungssystem "Flukas", den der Wuppertaler Unternehmensberater in seiner Eigenschaft als freier Mitarbeiter von seinem Auftraggeber Karl Kollrich ausgehändigt erhalten hatte. Als der "Freie" nach Vertragsende die Herausgabe des Flukas-Ordners von der Zahlung von 20 000 Mark abhängig machte, ließ Kollrich ihm per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Darmstadt jegliche Verwertung oder Weitergabe von Flukas verbieten.

Im Widerspruchsverfahren, das zuständigkeitshalber an die Kammer für Urheberrechtsstreitigkeiten des Landgerichts Düsseldorf verwiesen wurde, bestätigten die Richter - gestützt auf BGB- und UWG-Recht - Kollrichs Anspruch. Kollrich gelang es, glaubhaft zu machen, daß sein Gegner im Besitz von Flukas-Originalunterlagen sei.

Diese aber - so die Richter - seien ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von Paragraph 17 UWG. Dieser Tatbestand, meinte das Landgericht, ergebe sich daraus, daß es sich um ein Computerprogramm handele, das Aufwendungen in Höhe von mehreren hunderttausend Mark erfordert habe und dessen Verkauf einen noch höheren Betrag einbringen würde. Daß zu befürchten sei, der Wuppertaler werde das System unbefugt verwerten oder Dritten mitteilen, folge unmittelbar aus seiner - von ihm nicht einmal bestrittenen - 20 000-Mark-Forderung und rechtfertige die Abweisung des Widerspruchs.