Gericht zweifelt an Schaeden durch Mobilfunk

19.08.1994

LUENEBURG (vwd) - Das Oberverwaltungsgericht Lueneburg sieht nach aktuellem Erkenntnisstand keinen wissenschaftlich gesicherten Beweis fuer eine schaedliche nichtthermische Wirkung von Funkwellen auf den Menschen. Angesichts dieser Gefahrenabschaetzung besteht fuer das Gericht, wie der Informationsdienst "vwd" berichtet, kein Grund fuer eine parlamentarische Leitentscheidung zur Einfuehrung der Mobilfunktechnik. Denn, so heisst es im Beschluss vom 6. Dezember 1993 (Aktenzeichen -6 M 4691/93-) weiter, "bei der derzeitigen Abschaetzung der Gefahrenlage sei es unverhaeltnismaessig, die Genehmigungsfaehigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen zu verneinen".