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Gericht: Yahoo-Manager ist nicht für Nazi-Auktionen verantwortlich

12.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Pariser Gericht hat erklärt, dass der frühere Yahoo-Chef Tim Koogle nicht dafür belangt werden kann, dass auf Yahoo-Seiten verbotene Nazi-Devotionalien versteigert wurden. Bereits vor drei Jahren hatten Menschenrechtler und Holocoust-Überlebende aus Frankreich den Online-Anbieter geklagt. Sie warfen ihm vor, Nazi-Objekte wie Flaggen oder Hakenkreuz-Armbinden angeboten zu haben. Die französische Justiz entschied, dass weder Koogle noch dem Unternehmen die Rechtfertigung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden kann. Anfang 2001 sperrte Yahoo Webseiten, die Nazi-Objekte versteigerten. Derzeit werden lediglich Münzen, Briefmarken und Fahrkarten aus dem Dritten Reich gehandelt. (ho)