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Gericht will bald über Fusion von T-Online und Telekom entscheiden

10.01.2006
Das Oberlandesgericht Frankfurt will in den kommenden Wochen über die geplante Fusion der Deutschen Telekom AG und der T-Online AG entscheiden.

Eine Entscheidung werde voraussichtlich nicht vor Ende dieses Monats gefällt, sagte Behördensprecher Wolfgang Weber am Montag in Frankfurt. Eine mündliche Verhandlung sei derzeit nicht geplant.

T-Online hatte Beschwerde gegen eine ablehnenden Beschluss des Landgerichts Darmstadt eingereicht, wonach eine Klage von T-Online auf einen sofortigen Vollzug der Verschmelzung als unbegründet abgewiesen worden war. In der Beschwerde will T-Online darlegen, dass sämtliche Rügen des Landgerichts unbegründet sind. Ein Sprecher von T-Online lehnte am Montag einen Kommentar zu der Ankündigung des Oberlandesgerichtes ab.

Aktionäre hatten die Wiedereingliederung von T-Online in den Mutterkonzern scharf kritisiert, da der gebotene Übernahmepreis ihrer Ansicht nach zu niedrig war. Die Telekom übernimmt ihre Internettochter per Aktientausch, wobei die Anleger 0,52 Telekom-Aktien je T-Online-Anteil erhalten. Umgerechnet entspricht dies rund acht Euro. Beim Börsengang im April 2000 hatten die Aktionäre 27 Euro je T-Online-Anteilsschein bezahlt.

Die Deutsche Telekom will mit der Wiedereingliederung von T-Online ihr Festnetz stärken. Der Konzern hatte zum Anfang vergangenen Jahres seine Vier-Säulen-Struktur aufgelöst und sich auf die Geschäftsfelder, Festnetz/Breitband, Mobilfunk und Geschäftskunden ausgerichtet. T-Online ist der führende DSL-Anbieter Deutschlands mit Vertretungen in Frankreich und Spanien. (dpa/tc)