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Gericht weist Anlegerforderungen gegen Infomatec zurück

10.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht Augsburg hat eine Schadensersatzklage von vier Kleinaktionären gegen die zahlungsunfähige Infomatec AG zurückgewiesen. Die Kläger hatten ihre Forderung auf einen Schadensersatz in Höhe von 13 800 Euro (27 000 Mark) mit Kursverlusten aufgrund einer angeblich falschen Pflichtmitteilung begründet. Diese habe die vier Investoren 1999 zum Kauf von Infomatec-Aktien veranlasst. Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte, begründete die 6. Zivilkammer ihre Entscheidung damit, dass für Pflichtmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz keine Haftung bestehe. Für die Anerkennung eines Anspruches hätten die beiden damaligen Infomatec-Vorstände Alexander Harlos und Gerhard Häfele den Anlegern vorsätzlich und sittenwidrig einen Schaden zufügen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Das Urteil steht im krassen Gegensatz zu einer Entscheidung der 3. Zivilkammer der Augsburger Justiz im September vergangenen Jahres (Computerwoche online berichtete). Damals wurde zum ersten Mal in der 120-jährigen Geschichte des deutschen Aktienrechts der Schadensersatzanspruch eines Kleinaktionärs wegen falscher Angaben eines Unternehmens anerkannt. Markus Straub, Sprecher der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (SdK) erklärte, das Urteil vom vergangenen September sei noch lange kein Dammbruch für den Anlegerschutz gewesen. Das Augsburger Unternehmen hatte im Mai 1999 in einer Adhoc-Meldung von einem 55 Millionen Mark schweren Auftrag des Mobilfunkunternehmens Mobilcom berichtet. Wie der Kläger jedoch nachweisen konnte, habe der Wert des Auftrags tatsächlich nur 9,8

Millionen Mark betragen. Im Folgejahr war der Kurs der Infomatec-Aktie dann nach Korrektur der Umsatz- und Gewinnprognosen drastisch eingebrochen. Nach den widersprüchlichen Urteilen sieht die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) weiteren Klärungsbedarf und empfiehlt, die Entscheidung anzufechten.