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Gericht verbietet Mitschneiden von TV-Filmen durch Internet-Anbieter

07.06.2006
Das Mitschneiden von Fernsehsendungen über Internet-Anbieter verstößt nach einer Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts gegen das Urheberrecht.

Das Gericht erließ am Mittwoch gegen eine Hamburger Firma eine Einstweilige Verfügung. Danach dürfen die Dokumentarfilme einer Berliner Filmproduzentin nicht durch einen "Virtuellen Online Video Recorder" aufgenommen werden. Das Braunschweiger Gericht geht davon aus, das wegen der technischen Möglichkeiten ähnliche Fälle auch künftig die Justiz beschäftigen werden.

Da die Filme nur zum jeweiligen TV-Sendezeitpunkt aufgenommen werden können, sieht die Hamburger Firma in ihrem Angebot lediglich eine Art von "Recorder-Verleih". Die Aufnahmen werden dann auf den Servern des Unternehmens bis zum Abruf durch den Kunden gespeichert. Dieser kann sich die Filme auf den eigenen Computer herunterladen.

"Die Rechte liegen grundsätzlich bei den Urhebern", erläuterte der Richter. Ausnahme seien zwar Kopien zu reinen Privatzwecken. Die beklagte Firma ermögliche ihren Kunden jedoch auch Aufnahmen, die vom eigenen Wohnzimmer nicht möglich wären und verstoße somit gegen das Gesetz. So könnten zum Beispiel auch Filme von nicht empfangbaren Sendern aufgenommen werden - nicht jedes Dritte Programm sei beispielsweise überall zu empfangen. Die Filme der Berliner Produzentin sollen im Juni auf Arte ausgestrahlt werden. (dpa/tc)