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Gericht verbietet Handel mit Domain-Namen

22.04.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Registrieren von Domain-Namen, um sie später an andere Interessenten zu verkaufen, ist nicht statthaft. Dies entschied ein Gericht in Kalifornien. Die bislang gängige Praxis verletze die Firmenrechte an registrierten Warenzeichen. Geklagt hatte Panavision, das sich von einem Domain-Name-Händler erpreßt sah.