Drosselung bei VDSL-"Flat"

Gericht untersagt Telekom irreführende Werbung

26.10.2011
Ein Gericht hat der Deutschen Telekom irreführende Werbung für ihr Internet-Flatrate-Angebot "Call & Surf Comfort VDSL" untersagt.

Das Landgericht Bonn entschied nach einer Klage von Verbraucherschützern. Das Unternehmen habe mit hohen Übertragungsraten geworben, ohne deutlich über die Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten übertragenen Datenvolumen hinzuweisen,hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten (PDF), aber noch nicht rechtskräftigen Urteil. Diese Information bekomme der Verbraucher erst über einen umständlichen Internet-Pfad. Bei Zuwiderhandlung drohe dem Unternehmen die Zahlung von bis zu 250.000 Euro, Die Deutsche Telekom hat nach Angaben des Gerichts Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Werbung geklagt. Die Telekom hatte mit "Luxus-Highspeed-Surfen" geworben "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung". Die Geschwindigkeit sei kaufentscheidend, hieß es in dem Urteil. Über den wesentlichen Aspekt der Drosselung müsse der Verbraucher "in geeigneter Form" aufgeklärt werden.

Tatsächlich habe der Hinweis versteckt in einem Dokument zur Leistungsbeschreibung gestanden. Selbst ein aufmerksamer Verbraucher habe diese Regelung an der Stelle nicht vermuten können. Mitten in einem eng bedruckten dreiseitigen Text gab es demnach die Information, dass ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 Gigabytes in einem Monat die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats reduziert werde. (dpa/mb)