Gericht stoppt Powershopping

20.10.2000

MÜNCHEN (CW) - Primus Online darf künftig keinen Mengenrabatt für Gemeinschaftskäufe im Internet geben. Dies hat das Landgericht Köln in einem Urteil entschieden. Das unter dem Begriff "Powershopping" bekannte Prinzip - je mehr Kunden, desto billiger wird ein Artikel - verstoße nach Ansicht des Gerichts gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb, da es sich um ein "sittenwidriges Ausnutzen der Spiellust" des Menschen handelt. Bei Verstößen gegen die Entscheidung droht ein Ordnungsgeld von 500000 Mark. Die Metro-Tochter Primus Online will eigenen Angaben zufolge in die Berufung gehen.