Philips gegen Primus-Online

Gericht stoppt das sogenannte Powershopping

03.12.1999
MÜNCHEN (CW) - Der Internet-Shopbetreiber Primus-Online hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen Philips eine Niederlage erlitten und darf nun Fernseher des Unterhaltungskonzerns nicht mehr unter dem empfohlenen Verkaufspreis online feilbieten.

Nachdem die Richter der einstweiligen Verfügung von Philips gegen den Webshop zunächst nicht stattgegeben hatten, verboten sie dem Anbieter nun, in seinem Geschäftsbereich "Powershopping" Philips-Fernseher für 999 Mark zu verkaufen, deren Listenpreis bei 1999 Mark liegt (Aktenzeichen 3 U 230/99). Beim Powershopping finden sich Surfer zu virtuellen Einkaufsgemeinschaften zusammen und drücken über Mengenrabatte den Einzelpreis eines Produkts.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, doch nach Auskunft des Gerichts verstößt Powershopping gegen die Paragraphen 1 und 12 des Rabattgesetzes. Philips wurde im Brancheninformationsdienst "Ibusiness" mit den Worten zitiert: "Jeder, der die Margen unserer Branche kennt, weiß, daß Primus bei diesem Dumping-Angebot draufzahlt." Selbst bei minimalen Vertriebskosten wäre ein solcher Endkundenpreis unter dem Herstellerpreis rechnerisch unmöglich.

Dem entgegnet Powershopping-Geschäftsführer Frank Bohmann im Gespräch mit der CW, sein Unternehmen kaufe die Ware nicht nur beim Hersteller ein. Man bekomme Artikel woanders billiger als beim Erzeuger, beispielsweise wenn ein Nachfolgemodell kurz vor der Markteinführung stehe oder Firmen unbedingt Produkte veräußern müßten, um Cash-Flow zu generieren.

Primus-Online wurde von dem Urteil bisher nur mündlich informiert. Doch für Bohmann ist der Fall noch nicht erledigt: "Dies hindert uns nicht daran, diese Sache weiter gerichtlich zu verfolgen." Auch der Philips-Konkurrent Sony befindet sich in Köln im Rechtsstreit mit diesem Anbieter.

Ohnehin vermutet Bohmann hinter dem niederländischen Konzern noch andere Interessen. "Wir sind der Überzeugung, daß der Fachhandel Philips vorgeschickt hat", mutmaßt der Manager. "Unser Konzept wird das Wettbewerbsumfeld verändern, und der Handel hat Angst um seine Margen."

Das nun gefällte Urteil betrifft auch den Primus-Konkurrenten Letsbuyit.com. Dessen Geschäftsführer Rolf Hansen hat allerdings keine Angst, in einen ähnlichen Rechtsstreit verwickelt zu werden.